Konnen mietschulden mit der Kaution verrechnet werden?

Können mietschulden mit der Kaution verrechnet werden?

Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 36/12) hat entschieden, dass mit der Kaution, die man für seine Wohnung hinterlegt, keine alten Mietschulden verrechnet werden dürfen. Die Kaution darf also nur für aktuelle Mietschulden aus dem gegenwärtigen Mietverhältnis verwendet werden.

Was kann ich machen wenn ich die Miete nicht zahlen kann?

Wenn ein Mieter aufgrund von schlechtem Verdienst seine Miete nicht zahlen kann, dann sollte er einen Antrag auf Mietschuldenübernahme beim Sozialamt stellen. Das Amt übernimmt dann in der Regel die Miete als Teil des Lebensunterhalts.

Was kann mit der Mietkaution verrechnet werden?

Sie als Vermieter dürfen folgende Forderungen mit der Mietkaution verrechnen:

  • Mietschulden.
  • offene Nebenkostennachzahlungen.
  • noch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen.
  • Mängel oder vom Mieter verursachte Schäden an der Mietsache, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.

Kann die Miete von der Kaution abgezogen werden?

Lediglich die Höhe der Kaution wurde vom Gesetzgeber begrenzt. In der Praxis wird sich aber kaum ein Vermieter darauf einlassen, die Kaution mit der Kaltmiete zu verrechnen. Sind nach Auszug des Mieters Nachzahlungen fällig, kann der Vermieter die dafür fälligen Beträge von der Kaution abziehen.

Ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlässlich?

Durch die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können aus Vermietersicht potenziell kritische Mieter von vornherein herausgefiltert werden. Die Gerichte sind jedoch der Auffassung, dass die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine verlässliche Auskunft über die Zuverlässigkeit eines Mieters gibt.

Kann der Vermieter die rückständige Miete sofort eintreiben?

Der Vermieter ist keinesfalls gezwungen, die rückständige Miete sofort einzutreiben. Aufpassen sollte er aber, dass sein Anspruch nicht verjährt. Der Anspruch auf Zahlung der Miete unterliegt der Regelverjährungsfrist, die gem. § 195 BGB drei Jahre beträgt.

Ist der Vermieter verpflichtet die Miete zu kürzen?

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Miete zu kürzen, liegt im Ermessen des Mieters. Als Orientierungshilfe dient eine Mietminderungstabelle. Der Mangel sollte beim Vermieter angezeigt werden. Diese Mangelanzeige markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Minderung anzusetzen ist.

Kann der Mieter die Miete nicht vollständig zahlen?

Es kann aber auch vorkommen, dass der Mieter die Miete deshalb nicht oder nicht vollständig zahlt, weil er meint, zu einer Verweigerung der Zahlung oder zur teilweisen Kürzung der Miete berechtigt zu sein. Hierzu kommt es immer wieder dann, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist und der Mieter deshalb die Miete mindert.

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