Können nichteheliche Kinder Erben?
Für uneheliche Kinder gilt das gleiche Erbrecht wie für eheliche: Sie sind Erben 1. Ordnung und damit neben den Ehegatten zuerst erbberechtigt. Ein Pflichtteilsanspruch besteht. Das war aber nicht immer so: Bis 2009 wurden uneheliche Kinder mit Geburtsjahr vor 1949 im Erbrecht noch benachteiligt.
Ist eine Scheidung ein gesetzliches Erbrecht?
Demzufolge werden auch Schenkungen an Kinder aus gescheiterten Beziehungen oft vorschnell und ohne die erforderlichen Absicherungen vollzogen. Zutreffend ist, dass der ehemalige Partner nach einer Scheidung weder erb- noch pflichtteilsberechtigt ist. Partner aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben ohnehin kein gesetzliches Erbrecht.
Welche Kinder sind in der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt?
Kinder sind Verwandte erster Ordnung und deshalb in der gesetzlichen Erbfolge vorrangig erbberechtigt. Enterbte uneheliche Kinder haben nur Anspruch auf den Pflichtteil. Gibt es aber zum Beispiel eine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments und ist ein uneheliches Kind im Testament nicht erwähnt, so ist dieses Kind enterbt.
Was ist der Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern?
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Beide erben gesetzlich jeweils von der leiblichen Mutter sowie vom leiblichen Vater. Kinder sind Verwandte erster Ordnung und deshalb in der gesetzlichen Erbfolge vorrangig erbberechtigt. Enterbte uneheliche Kinder haben nur Anspruch auf den Pflichtteil.
Was sieht die gesetzliche Erbfolge für die Kinder des Erblassers vor?
Die gesetzliche Erbfolge sieht für die Kinder des Erblassers ein vorrangiges Erbrecht vor, so dass diese in der Praxis zumeist aufgrund der deutschen Familienerbfolge neben dem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner ihres verstorbenen Elternteils erben.