Können Rentenansprüche übertragen werden?
Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe oder der Lebenspartnerschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen. Die Partnerin oder der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt dabei einen Teil seiner Ansprüche an seine Partnerin oder seinen Partner ab.
Wie werden Rentenansprüche bei Scheidung geteilt?
Die während der Ehezeit von beiden Ex-Partnern erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung werden addiert und durch zwei geteilt. Jeder Partner bekommt die Hälfte. Für die gesetzliche Rente ermittelt die Rentenversicherung, welcher Anteil der Rentenpunkte auf dem Versicherungskonto während der Ehe gesammelt wurde.
Ist die Rentenversicherung Pflicht?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich – in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe – jeder eingezahlte Euro aus.
Wie kommt der Rentenfaktor zum Einsatz?
Der Rentenfaktor kommt allerdings nicht nur bei Rentenbeginn zum Einsatz. Er wird auch bei Vertragsabschluss und jährlichen Standmitteilungen angewandt, womit der Versicherer eine garantierte Rente berechnet. In der Standmitteilung ist zudem vermerkt, wie hoch das aktuelle Guthaben ist und wann dieses ausbezahlt wird.
Wie hoch ist der Rentenfaktor in 2017?
Allerdings machte der Versicherer 2017 bereits Schlagzeilen, als er den Rentenfaktor vor vier Jahren schon gesenkt hat. Damals lag der Faktor bei 35,85 und reduzierte sich auf 30,06. 2021 erfolgt eine weitere Herabsetzung auf 27,12. Das entspricht einer Reduzierung von etwa 25 Prozent seit 2017. Rente ab 2017 mit 100.000 Euro Guthaben: 300,60 Euro
Wie hoch ist der Rentenfaktor für einen Versicherungsnehmer?
Die Formel zur Berechnung lautet Rentenfaktor x Kapital / 10.000 = Höhe der Rente. Damit lässt sich errechnen, wie viel Geld pro 10.000 Euro ein Kunde erhält. Ein Beispiel: Angenommen, der Rentenfaktor beträgt 27,5 und der Versicherungsnehmer hat ein Kapital von 10.000 Euro: 27,5 x 100.000 / 10.000.