FAQ

Konnen Telefongesprache aufgezeichnet werden?

Können Telefongespräche aufgezeichnet werden?

Zeichnen Sie unbefugt ein Telefongespräch auf, können Sie sich sogar nach § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. In Ausnahmefällen können gesetzliche Erlaubnisnormen das Aufzeichnen gestatten. Ein Beispiel ist das landesrechtlich zulässige Mitschneiden von Notrufen über die Nummer 110 und 112.

Was ist ein öffentliches Gespräch?

Als „öffentlich gesprochenes Wort“ gelten nur solche Aussagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Also zum Beispiel Reden auf einer Versammlung. Nicht gemeint sind Unterhaltungen zwischen zwei Personen die einfach nur in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf dem Marktplatz, geführt werden.

Werden Telefonate in Deutschland aufgezeichnet?

Festnetztelefon: Gespeichert werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem sowie Beginn und Ende des Telefonats. Läuft das Gespräch über IP-Telefonie (VoIP) werden auch die IP-Adressen von Anrufer und Angerufenem inklusive der Benutzerkennung festgehalten. Die Daten sollen zehn Wochen lang gespeichert werden.

Wird ein Anruf bei der Polizei aufgezeichnet?

Nach § 23a SOG LSA kann die Polizei Anrufe über Notrufeinrichtungen aufzeichnen. Im Übrigen ist eine Aufzeichnung von Anrufen durch die Polizei nur zulässig, soweit sie im Einzelfall zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch der gesamte Sprechfunkverkehr der Polizei wird aufgezeichnet.

Was ist ein nicht öffentliches Gespräch?

Nicht öffentlich ist das Wort, wenn es nicht an die Allgemeinheit gerichtet ist, d.h., wenn es nicht über einen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbar gesprochen wird.

Kann man Gespräche mithören?

Zwar wird man bei geschäftlichen Telefonaten, so der Bundesgerichtshof, mit einem Mithören rechnen müssen. Bei privaten Gesprächen folgt aus dem unerlaubten Mithören aber ein Beweisverwertungsverbot. Dies gilt jedenfalls, wenn der Zeuge das Gespräch nicht nur zufällig mitbekommt.

Sind handyaufnahmen vor Gericht erlaubt?

Das eigene Handy gilt als privater Raum und die Inhalte dürfen in der Regel nicht vor Gericht verwendet werden. Sogar, wenn das Handy keinen Sperrcode hat, sind die Daten nicht verwendbar.

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