Sind alle Bilder im Internet urheberrechtlich geschützt?
Grundsätzlich gilt: Alle Fotos, die Sie im Internet sehen, sind laut Paragraf 72 Abs. 1 Urheberrechtsschutzgesetz geschützt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob es sich um eine verwackelte Privataufnahme oder ein künstlerisch gestyltes Profibild handelt.
Was ist das Urheberrecht für Fotos und Bilder geregelt?
Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG geregelt. Die rechtlichen Vorschriften und Regelungen für Fotos und Bilder werden unter dem Oberbegriff „Bildrecht“ zusammengefasst. Neben dem Urheberrecht für Bilder, welches im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt ist, gilt es vor allem, das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) zu beachten.
Was sind die wichtigsten Vorschriften für das Urheberrecht beim Bild?
Urheberrecht beim Bild: Die wichtigsten Vorschriften. Fallen Bilder unter das Urheberrecht, sind durch die damit einhergehenden Rechte sowohl das Werk als auch der Urheber geschützt. Zu den wichtigsten Normen für urheberrechtlich geschützte Bilder zählen die Urheberpersönlichkeitsrechte, die Verwertungsrechte und die entsprechenden Nutzungsrechte.
Wann erlischt der Schutz bei urheberrechtlich geschützten Bildern?
Während urheberrechtlich geschützte Bilder, also Lichtbildwerke, eine Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers genießen, erlischt der Schutz bei Lichtbildern 50 Jahre nach Erscheinen beziehungsweise Herstellung der selbigen. Der Unterschied zwischen dem Urheberrecht an sich und den verwandten Schutzrechten ist der Adressat.
Welche Fotografien sind urheberrechtlich geschützt?
Fotografien und andere Bilder sind in der Schweiz urheberrechtlich geschützt, sofern sie «geistige Schöpfungen» mit «individuellem Charakter» sind. In Deutschland sind mit dem sogenannten Lichtbildschutz sogar alle Fotografien geschützt und in der Schweiz soll ein solcher Lichtbildschutz in Kürze eingeführt werden.