Sind Bewerber beschaeftigte?

Sind Bewerber beschäftigte?

2Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

Wen gelten die Vorschriften des BDSG zum Beschäftigtendatenschutz?

Wen betrifft der Beschäftigtendatenschutz?

  • Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer.
  • Auszubildende und Praktikanten.
  • Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.
  • Teilnehmer an Teilhabeprogrammen.
  • Freiwillige gem.
  • Beschäftigte in Heimarbeit.
  • Beamte, Richter, Soldaten und Zivildienstleistende.

Was regelt der Beschäftigtendatenschutz?

Das Wichtigste zum Beschäftigtendatenschutz in Kürze Gemäß § 26 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes dürfen Arbeitgeber auch ohne Einwilligung der Angestellten solche personenbezogene Daten verarbeiten, die für die Durchführung, Beendigung oder Aufnahme eines Dienstverhältnisses erforderlich sind.

Wo findet sich die Regelung über den Schadensersatz und die Entschädigung im Falle einer Benachteiligung im Sinne des AGG?

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot sieht § 15 AGG als zentrale Rechtsfolge einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung des Betroffenen vor.

Wie lange darf man Bewerberdaten aufbewahren?

Aufbewahrungsfrist sollte maximal 6 Monate betragen Wenn der Bewerber als Kandidat für die offene Stelle nicht in Frage kommt, sollten seine Daten spätestens 6 Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden.

Wie zählen Mitarbeiter bei Kündigungsschutz?

Seit dem 1. Januar 2004 muss ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, damit der gesetzliche Kündigungsschutz greift. Bis 31. Dezember 2003 genügte für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eine Zahl von mehr als fünf (rechnerisch also mindestens 5,25) Arbeitnehmern.

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