Sind die Finanzämter miteinander vernetzt?
Von überall beschaffen sich die Finanzämter wertvolle Informationen über die Bürger. Es ging einst 2005 los mit dem elektronischen Kontenabruf. So erfuhren die Finanzbehörden, bei welchen inländischen Finanzinstituten die Bürger ein Konto hatten (aber nicht den Kontostand). Verschwiegene Bankverbindungen flogen so auf.
Wie erfährt Finanzamt von Einnahmen?
Ihr Finanzamt kann nicht nur durch eigene Auskunftsersuchen oder Kontenabrufe, sondern auch durch Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankenprüfung durch andere Finanzämter oder der Steuerfahndung auf ihm bisher unbekannte Konten stoßen (§ 194 Abs. 3 AO).
Hat Finanzamt Zugriff auf Meldedaten?
Die Finanzämter können auf die Meldedaten vom Bund zugreifen. Oft reicht es auch, das Finanzamt mit der nächsten Steuererklärung über geänderte Lebensverhältnisse zu informieren. So sparen Sie sich Behördengänge und den Beamten Arbeit.
Was ist meine Steuererklärung?
Meine Steuererklärung. Die Seite „Meine Steuererklärung“ ist die zentrale Übersichtsseite in Ihrem Steuerfall. Hier sehen Sie, ob Sie Ihren Steuerfall bereits abgegeben haben, hier können Sie die komprimierte Steuererklärung nach dem Versand per ELSTER herunterladen und hier können Sie Ihren elektronischen Steuerbescheid aufrufen,…
Wie werden ihre Angaben für die Steuererklärung erfasst?
Im Bereich „Daten eingeben“ von Lohnsteuer kompakt werden mit dem Steuer-Interview Ihre Angaben für die Steuererklärung erfasst. Das Interview stellt die relevanten Fragen nach Themen zusammen und führt Sie so Schritt-für-Schritt durch die für Sie relevanten Seiten Ihrer Steuererklärung.
Warum haben sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben können?
Geben Sie in der Nachricht Ihre Steuernummer an und den Grund, warum Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben konnten. Ein solcher triftiger Grund könnte etwa eine längere Krankheit, ein Unfall oder andere nachvollziehbare Umstände sein.
Wann fängt die Steuererklärung an?
Sie fängt mit Ablauf des Kalenderjahrs an zu laufen an, in dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird. Das Finanzamt braucht hier die Aufwendungen nur dann anzuerkennen, wenn Ihnen bezüglich der verspäteten Geltendmachung kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist.