Sind die Interessen der Eltern oder eines Elternteils nachrangig?
Die Interessen der Eltern oder eines Elternteils sind absolut nachrangig, auch wenn ihre Interessen im Regelfall im Zusammenhang und im Hinblick auf das Kindeswohl zu beurteilen sind. Sind die Eltern verheiratet, steht ihnen auch nach Trennung und Scheidung das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.
Wie wechseln sich die Eltern bei der Pflege und Erziehung des Kindes ab?
Wechseln sich die Eltern bei der Pflege und Erziehung des Kindes zu gleichen Teilen ab, haben sie anteilig für den Barunterhalt des Kindes aufzukommen (BGH FamRZ 2006, 1017). Der unterhaltspflichtige Elternteil hat zur eigenen Existenzsicherung Anspruch auf einen notwendigen Selbstbehalt.
Was kann der sorgeberechtigte Elternteil entscheiden?
Über solche alltäglichen Angelegenheiten kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein entscheiden. Es gibt jedoch auch Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind. Dazu zählen etwa Auslandsreisen, Operationen oder ein Wechsel der Schule. Über solche Angelegenheiten müssen die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam entscheiden.
Was spricht vom betreuenden und barunterhaltspflichtigen Elternteil?
Das Gesetz spricht vom betreuenden und barunterhaltspflichtigen Elternteil. Es bestimmt, dass derjenige Elternteil, der das Kind betreut, seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs.
Was geschieht mit der Trennung der Eltern und spätestens mit der Scheidung?
Mit der Trennung der Eltern und spätestens mit der Scheidung stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält und welcher Elternteil also unter Umständen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt.
Sind die Eltern verheiratet und haben ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Sind die Eltern verheiratet, versteht es sich von selbst, dass sie ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
Wie prüft das Gericht den Antrag durch das Familiengericht?
Dabei geht das Gericht wie folgt vor: Prüfung des Antrags durch das Familiengericht: Das Gericht prüft im Laufe des Verfahrens, ob die vorgebrachten Beweise eindeutig ein Fehlverhalten des anderen Elternteils belegen und von einer Gefährdung des Kindeswohls auszugehen ist.
Was hat der nicht betreuende Elternteil und das Kind?
Der nicht betreuende Elternteil und das Kind haben das Recht auf persönlichen Umgang miteinander. Das Umgangsrecht besteht auch, wenn der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Klärung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Streitparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet.
Wie entfällt die Unterhaltspflicht für das Kind?
Gut zu wissen: Die Unterhaltspflicht für das Kind entfällt nur, wenn das Wechselmodell tatsächlich paritätisch, also annähernd gleich, gehandhabt wird und beide Elternteile das Kind 50 zu 50 betreuen. Betreut ein Elternteil das Kind zu weniger als 50 %, muss dieser Elternteil den vollen Kindesunterhalt zahlen.