Sind die Schulden meines Mannes auch meine Schulden?
Im Gegensatz zu einer landläufig weit verbreiteten Meinung findet durch die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft keine Vermögensvermischung zwischen dem Vermögen der beiden Ehegatten statt. Für Schulden des einen Ehegatten haftet also der andere Ehegatte grundsätzlich nicht.
Ist Ehepartner für Schulden haftbar?
Keine Haftung für alte Schulden Für Schulden des einen Ehegatten haftet also der andere Ehegatte grundsätzlich nicht. Denn diese Schulden sind nur Sache desjenigen Ehegatten, der die Schulden auch gemacht hat.
Warum haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen?
Haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen? Grundsätzlich heißt es bei einer Ehe, dass man Güter und Vermögen miteinander teilt. Der logische Schluss ist, dass auch Schulden gemeinsam von beiden Partnern getragen werden müssen.
Warum geht es um Schulden eines Ehegatten?
Wenn es um Schulden eines Ehegatten geht, sorgt die Zugewinngemeinschaft dafür, dass beide Partner gleichermaßen haften, sofern die Schulden während der Ehe gemacht wurden. Im Falle einer Gütergemeinschaft ist es dahingegen unerheblich, ob die Schulden vor oder während der Ehe gemacht wurden, weil beide Gatten haften.
Ist der Ehepartner des Erben in Gefahr?
Neben dem Erben selber kommt in solchen Situationen aber auch oft beim Ehepartner des Erben ein gewisses Maß an Nervosität auf. Es wird befürchtet, dass nicht nur das Vermögen des erbenden Ehepartners, sondern möglicherweise auch das Vermögen des Ehepartners des Erben in Gefahr ist.
Kann ein Hinterbliebener nur Schulden annehmen?
Da ein Hinterbliebener also nicht sagen kann, dass er nur die Schulden ausschlägt und den Rest des Erbes annimmt, sollte man sich vor der Entscheidung, ob man ein Erbe antritt oder ausschlägt, genau über die Vermögenssituation des Verstorbenen informieren. Prüfen Sie sämtliche Konten, Verträge und Unterlagen des Verstorbenen.