Sind EU-Bürger Ausländer?
Der Bürger, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, ist dadurch seit 1992 automatisch zugleich Unionsbürger. In Deutschland werden nichtdeutsche Unionsbürger umgangssprachlich EU-Ausländer genannt.
Wer zählt als EU-Bürger?
EU-Bürger sind Staatsangehörige eines der Mitglieder der EEuropäoschen Union (EU). Damit verfügen sie – anders als die Drittstaater-Ausländer – über ein grubndlegendes Bürgerrecht das EU-Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Haben EU-Bürger unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Was ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU? Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach § 9a AufenthG handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den Ausländer aus Drittstaaten nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten.
Wie können sie sich als EU-Bürger niederlassen?
Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen. Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden.
Was können sie als EU-Bürger verlieren?
Sie können Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des Landes leben. Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, in einem anderen EU-Land (In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) Arbeit zu suchen.
Wie können sie als EU-Staatsbürger leben?
Als EU-Staatsbürger/in können Sie in jedem beliebigen EU-Land leben, wenn Sie: über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz in Ihrem Gastland verfügen; ein ausreichendes Einkommen haben, um dort ohne Unterstützung leben zu können.
Wie lange dürfen sie in einem anderen EU-Land leben?
Sie dürfen so lange in einem anderen EU-Land leben, wie Sie die Aufenthaltsbedingungen erfüllen. Ist dies nicht mehr der Fall, können Sie von den nationalen Behörden aufgefordert werden, das Land zu verlassen.