Sind Kollektivstrafen ein Kriegsverbrechen?
Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.
Sind Kollektivstrafen bei der Bundeswehr erlaubt?
Maßnahmen, die u.a. den Zweck verfolgen, eine Gruppe wegen eines darin verborgenen Einzelnen zu treffen, sind unzulässig (Nr. 307 des Erlasses „Erzieherische Maßnahmen“ – Verbot der sogenannten „Kollektivstrafe“, vgl. dazu auch BDH, Urteil vom 14.
Was bedeutet staatlich genehmigte Ersatzschule?
Eine genehmigte Ersatzschule hat das Recht, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung der Schulpflicht aufzunehmen. Demzufolge kann die Schulpflicht erfüllt, aber kein Schul- oder Berufsabschluss erworben werden.
Wie lange gilt die Abmeldung für Religionsunterricht?
Die Abmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr bzw. bis zum allfälligen Widerruf der Abmeldung. Der Widerruf der Abmeldung ist jederzeit zulässig. Das für den Religionsunterricht erforderliche Kontingent an Unterrichtsstunden bzw.
Wie ist der Religionsunterricht in der Schule gebunden?
Für alle Schüler und Schülerinnen, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses an den in §1 Abs. 1 RelUG genannten Schulen und an Schulen mit eigenem Organisationsstatut iSd § 14 Abs. 2 PrivSchG Pflichtgegenstand. Der Religionsunterricht ist konfessionell gebunden.
Wann haben die Erziehungsberechtigten einen Religionsunterricht einzubringen?
Die Erziehungsberechtigten, nach Vollendung des 14. Lebensjahres jedoch der Schüler bzw. die Schülerin selbst, haben während der ersten fünf Kalendertage des Schuljahres beim Schulleiter bzw. der Schulleiterin eine Anmeldung zur Teilnahme am Religionsunterricht eines bestimmten Bekenntnisses einzubringen.
Wie ist Religionsunterricht in der AHS zu halten?
Klassen bzw. I. Jahrgängen sowie in den 5. Klassen der AHS Religionsunterricht zu halten, bei welchem die Schüler und Schülerinnen des betreffenden Bekenntnisses anwesend sind. Jede Beeinflussung der Entscheidung der Schüler und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten ist in Hinblick auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu unterlassen.