Sind LED im Auto erlaubt?
In der Tuningszene sind LED-Lichtketten und Neonröhren sehr beliebt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erlaubt diese Spielerein jedoch nicht. Grundsätzlich ist vorne am Fahrzeug ausschließlich weißes und am Heck rotes Licht zugelassen. Ausgenommen von der Regel sind Rückfahrscheinwerfer in weiß und gelbe Blinker.
Sind LED im Innenraum erlaubt?
Die Innenraumbeleuchtung führt die StVZO nicht explizit auf, nicht einmal die Lichtfarben sind festgelegt. Daher ist ziemlich viel erlaubt, dennoch gibt es Grenzen durch die allgemeinen Regelungen der §§19, 30 StVZO. Diese besagen, dass das Licht weder den Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen darf.
Sind LED Seitenblinker erlaubt?
Doch Vorsicht: Sogenannte LED-Lauflichter und pulsierende Scheinwerfer sind im Straßenverkehr verboten.
Ist Sternenhimmel erlaubt?
Blaulicht ist tabu, der Sternenhimmel im Auto erlaubt.
Ist die Autobeleuchtung erlaubt oder verboten?
Autobeleuchtung: Auf die Leuchtmittel achten! Die Frage nach erlaubt oder verboten hört leider nicht bei den Bauteilen selbst auf. Sie betrifft auch die verwendeten Leuchtmittel im Innern von Blinker und Heckbatterie. Es ist grundsätzlich durchaus sinnvoll, die alten Glühfadenlampen durch LED-Leuchten zu ersetzen.
Warum haben diese Gehäuse keine Zulassung für LED Leuchtmittel?
Grund ist das diese Gehäuse keine Zulassung für LED Leuchtmittel haben. Also aufgepasst mit so genannten “ legalen “ LED Birnen denn das kann teuer werden wenn man sich erwischen lässt. Früher gab es auch LED Rückleuchten bei denen man die einzelnen LEDs auswechseln konnte.
Ist die Beleuchtung der Armaturen nicht erlaubt?
Dabei ist eine Vielzahl der Lichtquellen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht erlaubt. Diese greift nicht nur auf der Straße, sondern auch im Fahrzeuginnenraum. Die Beleuchtung der Armaturen darf Sie und die anderen Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Kann man andere Leuchten als zulässig an einem Fahrzeug anbringen?
Verstoßen Sie gegen das Verbot, andere Leuchten als zulässig an einem Fahrzeug anzubringen, können die Behörden ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro auferlegen. Zudem kann die Betriebserlaubnis durch den unzulässigen Umbau erlöschen. Sie dürfen mit diesem Fahrzeug keine öffentlichen Verkehrswege nutzen.