Sind Mieter unkündbar?
Kann ein Mieter unkündbar werden: Die gesetzliche Regelung In Paragraf 573 des BGB ist festgelegt, dass es ein Recht auf Eigennutzung gibt. Wenn ein Vermieter die Immobilie für sich, seine Familienangehörigen, oder Angehörige seines Haushalts benötigt, kann er dem Mieter auf Eigenbedarf kündigen.
Ist ein zeitmietvertrag rechtens?
Befristete Mietverträge sind zulässig, aber nur mit Grund. Ohne Grund dürfen Vermieter Mietverträge nicht einfach befristen. Hat Dein Vermieter nicht erklärt, warum er nur auf Zeit vermieten will, gilt Dein Vertrag als unbefristet.
Was bedeutet unbefristete Wohnung?
Ein unbefristeter Mietvertrag bedeutet, dass keine Mietdauer festgelegt wird und der Mietvertrag so lange Bestand hat, bis er gekündigt wird. Dass der Vertrag keine festgelegte Laufzeit hat, beeinflusst nicht das Recht von Vermieter, Eigenbedarf anzumelden.
Welche Ausnahmen gibt es im Mietvertrag?
Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist.
Ist ein Mietvertrag auf Lebenszeit befristet?
Ein Mietvertrag auf Lebenszeit ist ein befristeter Mietvertrag, der einer außerordentlichen Kündigung bedarf. Im Falle eines lebenslangen Mietvertrages gelten die Befristungsgründe aus § 575 BGB nicht. Mit dem Tod des Mieters endet das Mietverhältnis.
Ist der Mietvertrag unbefristet?
Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich.
Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben?
Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist.