Sind Ohrringe in der Kuche erlaubt?

Sind Ohrringe in der Küche erlaubt?

Außerdem verhindern Schmuckgegenstände eine sorgfältige Reinigung der Hände und Unterarme. Legen Sie daher Ihren Schmuck vor Arbeitsbeginn ab. Auch Ohrringe und Ketten sollten bei der Arbeit nicht getragen werden. Spülbecken, in dem Sie Lebensmittel oder Geschirr reinigen, sind für das Händewaschen tabu.

Warum sollte Schmuck nicht getragen werden?

Schmuck sollte nach Möglichkeit gar nicht getragen werden, Piercings im Gesicht oder Ohrtunnel gänzlich vermeiden – denn hier ist grundsätzlich ein hygienisches Problem zu erwarten. Als Schmuck werden auch künstliche Nägel angesehen: Diese sind beim Personal in der Gastronomie, welche vor allem in der Küche tätig sind, nicht erlaubt.

Wie ist das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz geregelt?

Das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich geregelt. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, wonach die Beschäftigten verpflichtet sind, “ nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen…

Warum dürfen in der Küche keine Uhren getragen werden?

Während der Arbeitszeit dürfen in der Küche keine Uhren oder Schmuck getragen werden. Vor dem Arbeitsbeginn werden der Schmuck (auch Eheringe), Uhren, sichtbare Piercings und Freundschaftsbänder oder Kontrollarmbänder von Veranstaltungen abgelegt. Warum? Einmal können sich unter dem Schmuck Krankheitserreger sammeln.

Warum dürfen Reinigungsmittel nicht in der Küche gelagert werden?

Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen nicht in der Küche gelagert werden, um eine Verunreinigung zu vermeiden. Damit nach dem Gebrauch das Geschirr wieder hygienisch einwandfrei ist, darf die Reinigungsdauer und -temperatur nicht verstellt werden, auch wenn die Zeit mal drängt und sauberes Geschirr benötigt wird.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben