Sind personalversammlungen verpflichtend?

Sind personalversammlungen verpflichtend?

Teilnahmeberechtigt ist der in § 52 BPersVG genannte Personenkreis. Personalversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Eine Teilnahmepflicht der Beschäftigten zu den Personalversammlungen besteht nicht. Nimmt der Beschäftigte teil, ist ihm die Zeit so gutzuschreiben, als hätte er gearbeitet.

Ist der Weg zur Personalversammlung Arbeitszeit?

1 BPersVG findet regelmäßig während der Arbeitszeit statt, § 50 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, d. h. für diese Zeit bekommen die Beschäftigten ihr Entgelt gezahlt. Während der Arbeitszeit bedeutet, dass die Personalversammlung während der üblichen Arbeitszeit einer Dienststelle stattfinden soll.

Wer darf an einer Personalversammlung teilnehmen?

B. Tarifbeschäftigte, Lehrerräte, Frauen). Liegt der Zeitpunkt der Personalversammlung fest und wurde ordnungsgemäß eingeladen, sind alle Lehrer*innen, Referendar*innen und die weiteren pädagogisch Beschäftigen im Landesdienst berechtigt, an der Versammlung teilzunehmen. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden.

Wie oft Personalratssitzungen?

Neben der konstituierenden Personalratssitzung, die nur einmal am Beginn der Amtszeit stattfindet, etwa den Personalratsvorsitzenden zu wählen, gibt es ordentliche und außerordentliche Personalratssitzungen.

Können alle Mitarbeiter an einer Personalversammlung teilnehmen?

An der ordentlichen, halbjährlichen Personalversammlung (PV) sind alle Beschäftigten der Dienststelle, auch an andere Dienststellen abgeordnete Beschäftigte, teilnahmeberechtigt. Der Dienststellenleiter hat sicherzustellen, dass möglichst alle Beschäftigten an der Versammlung teilnehmen können.

Sind personalversammlungen öffentlich?

Die Personalversammlung ist eine nicht öffentliche Versammlung aller Beschäftigten einer Dienststelle. Die Personalversammlung soll über Fragen, die die Beschäftigten betreffen, (durch den Personalrat, den Arbeitgeber, den Gewerkschaftsführer) informieren, und der Personalrat soll seine Tätigkeit darstellen.

Wer beruft Personalversammlung ein?

Auf Antrag einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft muss der Personalrat eine Personalversammlung abhalten, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Personalversammlung stattgefunden hat.

Wie lange dauert eine Personalversammlung?

Die Dauer einer Personalversammlung richtet sich danach, wie viel Zeit für die zu erörternden Themen notwendig ist. Gegen eine Dauer von bis zu 3 Stunden bestehen keine Bedenken.

Wann tagt der Personalrat?

Der Personalrat tagt in der Regel jede Woche (immer mittwochs), abwechselnd an den einzelnen Studienorten.

Wie viele Mitglieder Personalrat?

So besteht der Personalrat einer Dienststelle mit 250 Beschäftigten aus sieben Personen, während ein Betriebsrat in einem gleich großen privatrechtlich verfassten Unternehmen neun Mitglieder hat.

Was passiert bei einer Personalversammlung?

Personalversammlungen sind das Forum für den Personalrat, um mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Dort berichtet er über seine Arbeit und bietet Gelegenheit zur Aussprache mit den Beschäftigten.

Wann kann die Mitgliederversammlung abgehalten werden?

Die Mitgliederversammlung wird aber in aller Regel jährlich abgehalten werden. Ein in der Satzung festgelegter Einberufungszeitpunkt (z. B. „jährlich“ oder „in der ersten Jahreshälfte“) ist bindend. Befolgt das Einberufungsorgan (in der Regel ist das der Vorstand) die Vorschrift nicht, kann es u. U. schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Was hat die Teilnahme an der Personalversammlung zu Folge?

Die Teilnahme an der Personalversammlung hat für die Beschäftigten keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge. Gibt es bestimmte Themen für die Personalversammlung? Zwingend ist der Tätigkeitsbericht des Personalrats.

Welche Angelegenheiten darf die Personalversammlung behandeln?

Die Personalversammlung darf alle Angelegenheiten behandeln, die die Dienststelle oder ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen, insbesondere Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten sowie Fragen der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 51 BPersVG).

Ist die Durchführung der Mitgliederversammlung auf gerichtlichem Weg eingeklagt?

Ob die Durchführung der Mitgliederversammlung auf gerichtlichem Weg eingeklagt werden kann, ist nicht geklärt. In der Regel bleibt die Einberufung über das Minderheitenbegehren – eventuell mit Ermächtigung eines Mitglieds durch das Registergericht. Der Vorstand muss also nicht gerichtlich gezwungen werden, die Einberufung vorzunehmen.

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