Sind private E-Mails im Unternehmen erlaubt?
Sind private E-Mails im Unternehmen erlaubt, sieht es anders aus. Laut der Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Reinhard dürfen Kollegen, Vorgesetzte und Dein Arbeitgeber nicht ohne Weiteres auf Dein Mail-Postfach zugreifen.
Wie darf dein Chef dann E-Mails lesen?
Darf Dein Chef dann Deine E-Mails lesen? Wie die Frankfurter Neue Presse berichtet, darf Dein Chef laut Barbara Reinhard E-Mails mit berufsbezogenem Inhalt grundsätzlich lesen.
Warum muss der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach zugreift?
Es muss einen Grund geben, wenn der Arbeitgeber auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters zugreift. Zudem dürfen dem Arbeitgeber keine milderen Mittel zur Erreichung des Ziels sowie zur Erfüllung des Zwecks zur Verfügung stehen (z.B. eine Weiterleitung der E-Mails durch den Mitarbeiter selber).
Wie darf ein E-Mail-Account privat genutzt werden?
Bei einem E-Mail-Account der privat genutzt werden darf, ist grundsätzlich das Telekommunikationsgeheimnis vom Arbeitgeber zu achten.
Was ist der Handlungsspielraum des Arbeitgebers bezüglich der Email-Kontrollen?
Der Handlungsspielraum des Arbeitgebers bezüglich der Zulässigkeit und des Umfangs von Email-Kontrollen hängt maßgeblich davon ab, ob im Unternehmen eine Privatnutzung gestattet wird oder nicht. In Hinblick auf die Kontrolle und Einsicht rein betrieblicher Kommunikation stehen Arbeitgebern umfassende Einsichts- und Kontrollrechte zu.
Wie erfolgt der Zugriff auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters?
Der Zugriff auf das E-Mail-Postfach des Mitarbeiters muss nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen, am Besten im Beisein des Datenschutzbeauftragten. Über das Verfahren ist ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich ergeben muss, zu welchem Zweck in welchem Umfang auf das E-Mail-Postfach zugegriffen wurde.