Sind Proteste legal?

Sind Proteste legal?

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt der Artikel Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes zu. Rechtlich spricht man von einer Versammlung.

Ist eine Person eine Demonstration?

Erst ab zwei Personen wird eine Versammlung beziehungsweise Demonstration daraus. Alle haben das Grundrecht, ihre Meinung zu äußern. In der Öffentlichkeit werden Versammlungen und Demos durch das Versammlungsgesetz geregelt. Verstoßen Organisatoren einer öffentlichen Demo gegen solche Regeln, kann das bestraft werden.

Sind Demonstrationen genehmigungspflichtig?

Das Versammlungsgesetz sieht keine Genehmigung für Versammlungen unter freiem Himmel vor. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten möchte, muss dies lediglich bei der zuständigen Behörde anmelden.

Ist sitzblockade Nötigung?

Eine Sitzblockade, verbunden mit Anketten, Einhaken oder aktivem Widerstand gegen das Wegtragen, wird auch vom Bundesverfassungsgericht im Regelfalle als Nötigung nach § 240 StGB angesehen, vor allem wenn das darin enthaltene Tatbestandsmerkmal der Gewalt auf Blockadeaktionen angewandt werden kann, „bei denen die …

Welche Rechte haben Demonstranten?

Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8 GG).

Sind Versammlungen genehmigungspflichtig?

Versammlungen müssen nicht genehmigt werden. Obwohl Versammlungen nicht genehmigt werden müssen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung – nicht zu verwechseln mit dem Versammlungsbeginn – angezeigt werden muss.

Wann muss man eine Demo anmelden?

Grundsätzlich ist eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bei der zuständigen Versammlungsbehörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anzumelden. Versammlungsbehörden sind in Nordrhein-Westfalen die Kreispolizeibehörden.

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