Sind Rentner von Kurzarbeit ausgeschlossen?
nach Vollendung des 65. Lebensjahres), in einer geringfügigen Beschäftigung oder als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Kurzarbeit ist an zwingende Gründe gebunden.
Hat Kurzarbeitergeld Einfluss auf Rente?
Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Auf die spätere Rente wirkt sich Kurzarbeit trotzdem nur wenig aus. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während der Kurzarbeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten – reduzierten – Verdienstes des Beschäftigten gezahlt.
Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf KuG?
Für wen gilt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld? Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle ungekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Kurzarbeit einen Gehaltsausfall von über 10 Prozent haben und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind.
Warum kein Kurzarbeitergeld für Rentner?
Nach Eintritt des Rentenalters und der damit verbundenen Berechtigung zum Bezug einer Altersrente wird kein Kurarbeitergeld mehr gezahlt, weil ein Rentner nicht mehr beitragspflichtig ist. In diesem Fall entfällt das Recht, für diesen Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu können.
Wie wird Kurzarbeit auf Rente angerechnet?
So wirkt sich Kurzarbeit auf die gesetzliche Rente aus Grundsätzlich gilt: Für das Entgelt, das Betroffene während der Kurzarbeit mit regulärer Arbeit verdienen, ändert sich nichts. Für diesen Teil des Einkommens zahlen Beschäftigte ihren normalen Rentenbeitrag, halbe-halbe mit dem Arbeitgeber.
Haben Neueinstellungen Anspruch auf KUG?
Werden trotz Kurzarbeit neue Mitarbeiter eingestellt, haben diese grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sofern deren Arbeitsvertrag nicht vor Einführung der Kurzarbeit abgeschlossen wurde.