Sind scheidungskosten außergewöhnliche Belastungen?
Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen.
Wann sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
In der Regel besteht keine Möglichkeit, die Kosten eines Scheidungsverfahren steuerlich geltend zu machen. Absetzbar sind ausschließlich außergewöhnliche Belastungen. Scheidungskosten sind hiervon jedoch vom Bundesfinanzhof (BFH) in höchster Instanz als spezielle Form der Prozesskosten explizit ausgenommen.
Was muss bei der Scheidung geregelt werden?
Zunächst einmal: Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind.
Kann man sich trennen ohne Scheidung?
Niemand ist gezwungen, sich scheiden zu lassen: Eheleute können bis ans Lebensende in Trennung ohne Scheidung leben. Eine Scheidung ist – von Härtefällen abgesehen – frühestens nach einem Trennungsjahr möglich. Mit der Trennung entsteht ggf. ein Anspruch auf Trennungs- und Kindesunterhalt.
Wie lange dauert es bis die Scheidung durch ist?
Im Normalfall ist eine einvernehmlichen Scheidung (mit Versorgungsausgleich) auf vier bis sechs Monate angesetzt. Ohne Versorgungsausgleich verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf etwa einen bis drei Monate. Streitige Scheidungen können auch ein ganzes Jahr oder länger dauern.
Wem wird der Scheidungsantrag zugestellt?
Die Zustellung des Scheidungsantrags erfolgt, wenn der Antrag bei Gericht eingegangen ist. Nachdem Sie dann einen Gerichtskostenvorschuss geleistet haben, wird der Antrag an Ihren Ehegatten zugestellt. Ihr Ehegatte hat dann die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen.