Sind Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen Arbeitszeit?
Schwangerschaft am Arbeitsplatz – Arzttermine und Untersuchungen während der Arbeitszeit. Schwangerschaft bedeutet auch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Über das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind Freistellungsanspruch, Entgelt und verpasste Arbeitszeit geregelt.
Wird man für Schwangerschaftsuntersuchungen freigestellt?
Antwort: Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren.
Welche Freistellungen sollen einer werdenden Mutter gewährt werden?
Neben dem Verbot der Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr), dürfen werdende und stillende Mütter auch nicht in nicht an Sonn-und Feiertagen und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden.
Ist eine schwangere außerhalb der Arbeitszeit möglich?
Die Arbeitnehmerin ist zunächst angehalten, die Untersuchungen möglichst außerhalb der Arbeitszeit stattfinden zu lassen. Ist ein Termin außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich, muss der Arbeitgeber die Schwangere für eine erforderliche Untersuchung freistellen.
Wie gilt der Anspruch der Arbeitnehmerin bei Schwangerschaft und Mutterschaft?
Wir erläutern die Grundsätze. Der Anspruch der Arbeitnehmerin gilt für solche Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.
Was ist der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz schwangerer Frauen?
Einer der wichtigsten Aspekte des MuSchG ist der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz schwangerer Frauen. Der Gesetzgeber bestimmt im § 3 eine Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber Schwangere in keinem Fall beschäftigen.
Ist der Anspruch der Arbeitnehmerin nach der Geburt zu gewähren?
Nach der Geburt sind zudem Stillzeiten zu gewähren. Der Anspruch der Arbeitnehmerin ist in § 7 MuSchG geregelt und gilt für Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.