Sind Stipendien KSK pflichtig?

Sind Stipendien KSK pflichtig?

Stipendien als Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit Außerdem fordert Höppner: „Bei der KSK müssen die Stipendien als Einkommen behandelt werden, dürfen aber nicht beitragspflichtig sein, denn die Stipendien dürfen in ihrer Corona-bedingten Überbrückungswirkung nicht durch zusätzliche Abgaben marginalisiert werden.“.

Kann man aus der KSK rausfliegen?

Wer neben seiner künstlerischen Arbeit noch Gewinn von mehr als 450 € im Monat (5.400 €/Jahr) aus einer anderen selbstständigen, nicht-künstlerisch /publizistischen Arbeit hat, könnte aus der Krankenversicherung über die KSK rausfliegen.

Wie oft prüft KSK?

Die Künstlersozialkasse ist durch den Gesetzgeber verpflichtet, bei jährlich etwa 10.000 Versicherten stichprobenartig eine KSK-Prüfung durchzuführen.

Wann darf ich in die KSK?

Voraussetzungen für eine Versicherung bei der KSK. Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.

Wann Abgabe Künstlersozialkasse?

Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie müssen die Künstlersozialabgabe nur dann leisten, wenn Sie im Rahmen der Eigenwerbung in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als 450 Euro für künstlerische oder publizistische Leistungen zahlen.

Wann Meldung zur Künstlersozialkasse?

Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sich selbst bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. Sämtliche an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte eines Jahres müssen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres an die KSK gemeldet werden.

Wann fliegt man aus der KSK raus?

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist im Jahr 2021 möglich, wenn die Gesamteinkünfte aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit (siehe Arbeitseinkommen) in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 mehr als 182.700 € betragen haben.

Wann prüft die KSK?

Die KSK prüft die grundsätzliche Abgabepflicht und stellt sie ggf. in einem gesonderten Bescheid fest. Bis zum 31. März eines jeden Jahres müssen die Unternehmen der KSK die Entgelte mitteilen, die sie im abgelaufenen Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt haben (Bemessungsgrundlage).

Wie prüft die Künstlersozialkasse?

5 % der Versicherten werden von der KSK jedes Jahr überprüft. Im Rahmen einer Prüfung müssen die Betroffenen die Steuerbescheide von vier Kalenderjahren zusenden; die KSK vergleicht dann die dort verzeichneten Einkünfte aus u.a. selbständiger Tätigkeit mit den Gewinnprognosen der gleichen Jahre.

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