Sind Unterhaltsschulden vorrangig?

Sind Unterhaltsschulden vorrangig?

Es hält sich hartnäckig die Annahme, dass eine Pfändung von Unterhalt immer vorrangig gegenüber anderen Pfändungen ist. Das stimmt aber nur bedingt. Denn eine Unterhaltspfändung ist lediglich „vorrangig“ insoweit, dass sie leichter durchgesetzt werden kann als andere Pfändungen.

Kann laufender Unterhalt gepfändet werden?

Unterhaltspflicht und Unterhaltstitel Um den Unterhalt in letzter Konsequenz pfänden lassen zu können, muss jedoch ein sogenannter Unterhaltstitel vorliegen. Bestätigt das Gericht die Ansprüche, stellt dies einen vollstreckbaren Unterhaltstitel dar, mit dem die Lohnpfändung bei Kindesunterhalt erwirkt werden kann.

Was ist eine Insolvenzordnung?

Das Insolvenzverfahren führt einen Interessensausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner herbei. Die Insolvenzordnung unterscheidet dabei zwischen der Regelinsolvenz (bei juristischen Personen und Selbstständigen) und der Privat- oder Verbraucherinsolvenz (bei nicht selbstständigen Personen).

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Gleichzeitig ist es Ziel des Verfahrens, die offenen Forderungen der Gläubiger möglichst umfänglich zu bedienen. Sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen und Selbstständige können Insolvenz anmelden. Unternehmen werden durch ein Insolvenzverfahren saniert oder abgewickelt.

Wie prüft das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag?

Das Insolvenzgericht prüft den Insolvenzantrag, insbesondere ob die Voraussetzungen für die Eröffnung der Privatinsolvenz vorliegen. Ist das der Fall, eröffnet es noch nicht sofort das Insolvenzverfahren, sondern versucht, auf der Grundlage des bereits erwähnten Schuldenbereinigungsplans, doch noch eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.

Wie lange ist die Insolvenz insolvenzfrei?

Die Insolvenz ist also die Basis für einen schuldenfreien Neuanfang. Dauer: Jetzt nur noch drei Jahre Für alle Verfahren seit dem 01.10.2020 gilt, dass die Schulden durch eine Privatinsolvenz nach drei Jahren gelöscht werden. Für Insolvenzen, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung.

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