Sind vermittlungsvorschläge verpflichtend?
Grundsätzlich ist man als Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II dazu verpflichtet, die Vermittlungsvorschläge wahrzunehmen. Lediglich wenn man glaubhaft machen kann, dass das konkrete Jobangebot unzumutbar ist, kann eine Ablehnung gerechtfertigt sein.
Wann kann ich einen vermittlungsvorschlag ablehnen?
Vermittlungsvorschläge bzw. Stellen dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn diese als unzumutbar für den Leistungsempfänger gelten.
Werden vermittlungsvorschläge überprüft?
Ob und wie weit das Bewerbungsverfahren ist wird nicht überprüft, genau so wenig werden Einladungen zu Vorstellungsgesprächen übermittelt. Nachweislich bewerben solltest du dich auf die Vermittlungsvorschläge trotzdem, ansonsten könnte man dir das zum Nachteil auslegen.
Was passiert wenn ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht bewerbe?
Wer einen Vermittlungsvorschlag ablehnt, obwohl er nach geltendem Arbeitsrecht und Sozialrecht dazu verpflichtet wäre, dem nachzukommen, drohen Sanktionen (z. B. Sperrzeiten).
Wann kann ich eine Stelle vom Arbeitsamt ablehnen?
Grundsätzlich gilt allerdings, dass ein Vermittlungsvorschlag durchaus abgelehnt werden kann, wenn dieser beispielsweise nicht den beruflichen Interessen und Fähigkeiten entspricht oder die Stelle laut Drittem Sozialgesetzbuch unzumutbar ist (Zumutbarkeitsregelung für ALG I Empfänger).
Wann kann ich Angebot vom Arbeitsamt ablehnen?
Abgelehnt werden können während der ersten drei Monate in Arbeitslosigkeit ebenfalls Jobangebote, die ein 20 Prozent geringeres Gehalt als Ihre vorherige Stelle bieten. Lehnen Sie einen Vermittlungsvorschlag nach den ersten drei Monaten Arbeitslosigkeit ab, müssen Sie triftige Gründe nennen können.
Werden Bewerbungen überprüft?
Der potenzielle neue Arbeitgeber dürfe zwar eine Überprüfung darüber durchführen, was in den Zeugnissen eines Bewerbers steht. Zunächst müsse aber der Bewerber direkt zu etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Bewerbungsunterlagen befragt werden.
Auf welche vermittlungsvorschläge muss ich mich bewerben?
Allgemein empfiehlt es sich, auf jeden Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt zu reagieren. Erwidern Sie den Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt mit einer Bewerbung. Dies kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durchaus erhöhen. Bei einer Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag gibt es keine bestimmten Vorgaben.