Sind Weiterbildungen vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Fazit: Keine Pflicht zur Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten, aber gute Gründe dafür. Wenn sich der Arbeitnehmer weiterbilden möchte, muss er dafür auch die Kosten übernehmen. Für Arbeitgeber gibt es keine Pflicht Fort- und Weiterbildungen, die nicht auf sein Verlangen zurückzuführen sind, zu finanzieren.
Wer zahlt meine Fortbildung?
Bund, Länder und Arbeitgeber unterstützen Neben dem Bund mit seinen diversen Fördertöpfen – vom Aufstiegs-Bafög bis zum Weiterbildungsstipendium (siehe Geld vom Bund) – spendieren auch etliche Bundesländer Zuschüsse für individuelle Weiterbildungen (siehe Geld vom Land).
Welche entsendebedingten Kosten muss der Arbeitgeber tragen?
Die entsendebedingten Kosten muss der Arbeitgeber nach den im Herkunftsland geltenden Regeln tragen. Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die von ihrem Arbeitgeber länger als zwölf Monate entsandt werden, gelten nach Ablauf dieser Zeit alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen.
Welche Zulagen erhalten entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Zulagen, die entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, um die Kosten auszugleichen, welche ihnen infolge der Entsendung entstehen (Unterkunft, Reise, Verpflegung), sind kein Bestandteil der Entlohnung. Sie dürfen nicht auf den Lohn angerechnet werden.
Wann muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen?
Das Mindestlohngesetzes (MiLoG) schreibt der Lohnzahlung eine Maximalfrist vor und setzt damit individualvertraglichen Vereinbarungen Grenzen: Gemäß § 2 MiLoG muss der Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist.
Welche Einkünfte hat der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Dienstverhältnisses bezogen?
Bei der Berechnung der Einkünfte, die der Arbeitnehmer bei Fortbestand des Dienstverhältnisses im Kalenderjahr bezogen hätte, wird auf die Einkünfte des Vorjahres abgestellt.