Soll ich mein Kind auf eine Förderschule schicken?
Als Elternteil hast Du ein Mitbestimmungs-Recht, auf welche Schule Dein Kind letztendlich geht. In einigen Bundesländern liegt diese Entscheidung vollkommen bei den Eltern. Obwohl Dein Nachwuchs die Empfehlung für eine Förderschule erhält, besteht die Möglichkeit, ihn in eine allgemeine Schule zu schicken.
Wie kommt ein Kind in die Förderschule?
ist wie folgt: Die Schule beauftragt eine Sonderpädagogin oder einen Sonderpädagogen zur Feststellung eines eventuell vorhandenen Förderbedarfs. Diese speziell ausgebildeten Fachleute beobachten und testen Ihr Kind mit passenden informellen und standardisierten Verfahren; dann erstellen sie ein Gutachten.
Wie kann ich den Umgang zum Elternteil bestimmen?
Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.
Wie greift die Mutter in das Umgangsrecht des Vaters ein?
Verweigert beispielsweise eine Mutter dem Vater grundlos den Umgang oder Kontakt mit dem Kind, greift also in das Umgangsrecht des Vaters ein, kann dies zur Folge haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter teilweise entzogen wird. Mehr dazu unter Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung.
Warum entfalle das Umgangsrecht eines Elternteils?
Das Umgangsrecht eines Elternteils entfalle nicht allein deshalb, weil das Kind den Kontakt ablehne, teilt das Justizministerium mit. Bei einer gerichtlichen Regelung seien der Wille des Kindes und das Interesse des Elternteils gegeneinander abzuwägen. Je älter das Kind sei, desto größeres Gewicht habe sein Wille.
Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?
Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.