FAQ

Sollte man exotische Tiere halten?

Sollte man exotische Tiere halten?

Die Haltung von exotischen Tieren ist gefährlich und niemals artgerecht. Anders als beispielsweise Hunde oder Katzen sind exotische Tiere nicht domestiziert, also nicht an das Leben in Häusern und mit Menschen gewöhnt.

Was muss man beachten wenn man exotische Tiere hält?

Geschützte Tiere halten Einige Arten dürfen in Deutschland gar nicht von Privatpersonen gehalten werden. Andere dürfen Sie nur aus Nachzuchten erwerben, müssen einen Herkunftsnachweis vorlegen und die artgerechte Haltung garantieren. Außerdem muss jeder Kauf und Verkauf eines solchen Tiers gemeldet werden.

Welche Tiere darf man nicht halten?

Für einige dieser Arten gilt, dass sie nicht von Privatpersonen gehalten werden dürfen. Dazu zählen alle Walarten, alle Meeresschildkröten, einige Affenarten, einige Bären- und Katzenarten, bestimmte Papageien, Greifvögel, Eulen und Kraniche, verschiedene Landschildkrötenarten, Krokodile und mehrere Schlangenarten.

Wo leben exotische Tiere?

Im Zwillbrocker Venn, einem Wald- und Moorgebiet in Nordrhein-Westfalen, lebt tatsächlich die nördlichste Flamingo-Brutkolonie der Welt – und die fühlt sich hier richtig wohl. Jedes Jahr im März kommen die Tiere aus ihrem Winterquartier an der niederländischen Küste zurück, brüten und ziehen ihre Jungen auf.

Welche Tiere sind Exoten?

Die Hälfte dieser Tiere waren verschiedene Wasserschildkrötenarten, gefolgt von Landschildkröten, Bartagamen und Nattern. Es landeten aber auch gefährliche Arten wie Schnappschildkröten, Riesenschlangen, Warane oder ein Brillenkaiman in den Händen des Tierschutzes.

Welche Giftschlangen darf man in Deutschland halten?

Vielen Menschen in Deutschland ist möglicherweise nicht bewusst, dass einige der giftigsten Tiere der Welt in ihrer direkten Nachbarschaft leben könnten. Denn die Haltung von Gifttieren wie Schlangen, Spinnen oder Skorpionen ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten.

Wer darf Giftschlangen halten?

Laut Umweltministerium gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher „keine spezifische Regelung“ zur Haltung giftiger oder exotischer Tiere. Grundsätzlich gilt: Wer in NRW volljährig ist, darf eine Giftschlange zu Hause haben.

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