Teil 3 unserer Freelancer-Reihe: die rechtlichen Grundlagen und Absicherungen
Die Anzahl der Menschen, die als Freelancer arbeiten, steigt kontinuierlich. Oft werden Freelancer mit Freiberuflern gleich gesetzt, das ist nicht unbedingt korrekt.
Was kommt bei Steuer, Altersvorsorge und Weiterbildung auf Dich zu?
Die komplette Reihe:
Was macht ein Freelancer in der IT-Branche? – Teil 1
Der Einstieg als Freelancer in der IT-Branche – Teil 2
Steuern, Rente und Weiterbildungen als Freelancer in der IT – Teil 3
Freelancer in der IT-Branche: Gehalt und Perspektiven – Teil 4
Welche Skills braucht ein Freelancer in der IT-Branche? – Teil 5
Wie finde ich Aufträge, Projekte und Jobs als Freelancer? – Teil 6
Als Freelancer bezeichnet man jemanden, der ein freier Mitarbeiter ist. Vor allem in den neueren, technischen Branchen hat sich dieser Begriff durchgesetzt, also bei Medienprofis oder im IT-Bereich. Viele Kreative, wie freie Musiker oder Werbefachleute betiteln sich als Freelancer. Sie bieten ihr Wissen und Können auf dem freien Markt an.
Der Freelancer führt Aufträge für ein Unternehmen aus, ist aber nicht angestellt. Oft suchen Unternehmen gezielt nach freien Mitarbeitern. Damit entfallen Personal- und Organisationsaufwand sowie Lohnnebenkosten. Freiberufler hingegen sind Ärzte, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen, die im Einkommensteuergesetz in einem Katalog definiert sind.
Was musst Du als IT-Freelancer in Bezug zur Steuer berücksichtigen?
Für den Freelancer gilt die Pflicht zum Abführen der Einkommensteuer, wie für sämtliche andere natürlichen Personen auch. Für Freelancer heißt das im Klartext, dass anhand der unterschiedlchen persönlichen Einkunftsquellen die Einkommensteuer ermittelt wird. Genauer gesagt, wird der Umsatz abzüglich der Kosten – also der Gewinn – versteuert. In Deutschland gibt es progressive Steuersätze für die Einkommensteuer. Durch steigenden Gewinn erhöht sich der persönliche Steuersatz.
Tipp für Freelancer: Die Selbstständigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Der zukünftige Freelancer sollte nicht den Fehler machen, die erwarteten Einkünfte zu optimistisch anzugeben. Denn auf Basis dieser Angaben werden die zu zahlenden Vorsteuern ermittelt, die vorausgezahlt gezahlt werden müssen.
Existenzgründer müssen in der Regel eine Gewerbeanmeldung durchführen. Der Freelancer ist davon aber meist befreit. Er braucht also keine Gewerbesteuern zahlen. Die Abgrenzung zum Gewerbe ist nicht immer eindeutig und klar. Es gilt: wissenschaftliche, erzieherische, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung.
Gewerbliche Tätigkeit und Arbeit als Freelancer
Als Freelancer kannst Du auch Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielen. Den Status als Freiberufler verlierst Du nicht, sofern Du darauf achtest, dass sich die gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit nicht vermischt (beispielsweise ein IT-Berater, der nebenbei PC-Software oder E-Books vertreibt). Nimmt die gewerbliche Tätigkeit eine stärkere Rolle ein, stuft das Finanzamt eventuell alle Tätigkeiten, auch die freiberuflichen Arbeiten, als gewerblich ein. In diesem Fall solltest Du direkt beim Finanzamt mögliche Spielräume und Freibeträge erfragen. Informiere Dich hier am besten bei Deinem persönlichen Berater.
Die Umsatzsteuer wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen
Neben der Einkommensteuer spielt die Umsatzsteuer eine wichtige Rolle für Freiberufler. In unserem Land wird sie auf alle Dienstleistungen und Waren erhoben. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es eine Mehrwertsteuer, die umgangssprachlich auch so genannt wird.
Die Umsatzsteuer wird nur auf im Inland getätigte Umsätze erhoben. In Deutschland liegt der Satz derzeit bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für die meisten Lebensmittel und für Bücher.
Der Freelancer schlägt per Rechnung die Umsatzsteuer in Höhe von zumeist 19 Prozent auf seine Dienstleistungen auf, indem er diese seinem Rechnungsbetrag zurechnet. Als Freelancer musst Du diesen Zusatzbetrag direkt an das Finanzamt abführen.
Der Gegenpart zur Umsatzsteuer ist die Vorsteuer. Der Freelancer, der die Umsatzsteuer erhebt, verrechnet diese mit der Vorsteuer. Alle Ausgaben, die für die Selbstständigkeit getätigt wurden, enthalten Vorsteuern.
Um Leistungen zu erbringen, werden meistens Waren oder Dienstleistungen gekauft. Hierfür wird Dir die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Diesen Betrag kannst Du als Vorsteuer, gegenüber der von Dir zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnen. Die Steuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung, die bereits im Jahresverlauf an das Finanzamt abgeführt wird.
Hat der Freiberufler weniger Gewinn als prognostiziert, bekommt er eine Rückzahlung andernfalls muss er nachzahlen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei der Steuer
Freelancer können in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Das ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Nicht im Handelsregister eingetragen Unternehmen können diese Methode generell nutzen. Gewinn=Einnahmen-Ausgaben. Ein Beispiel: Ein Freiberufler hat im Geschäftsjahr 2019 rund 40.000€ durch Dienstleistungen und Projektarbeit eingenommen. Diesen Einnahmen stehen 15.500€ an Ausgaben gegenüber – hier entfallen aber 11.150€ für die Umsatzsteuer. Die restlichen 4.375€ wurden für Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten und Unterkünfte gezahlt. Daraus ergibt sich ein steuerpflichtiger Gewinn von 24.500€.
Vorsorge ist besser als Nachsorge: Wie sieht es mit der Altersvorsorge aus?
Nur die wenigsten Selbständigen in Deutschland sind gesetzlich rentenversichert. Für Freelancer ist die Altersvorsorge nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da geschäftlicher Erfolg und Auftragsauslastung in der Regel nicht konstant sind, schwankt das Einkommen und damit die Sparquote für die Rente. Wer nicht vorsorgt, ist von Altersarmut bedroht. Du kannst freiwillige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, derzeit können freiwillig 84 bis 1.209€ (Stand 2018) eingezahlt werden. Und das lohnt sich weit öfter als man denkt. Aufgrund tendenziell höherer Einnahmen sollte die Altersvorsorge auf keinen Fall unter den Tisch fallen.
Neben der Altersvorsorge bereitet dem Freelancer zumeist die Krankenversicherung Kopfschmerzen, da diese doch recht teuer ist. Alternativ kannst Du Dich nach einem Arbeitgeber umschauen, der Dich als Midi Jobber (nicht Mini-Jobber!) einstellt. Das Arbeitsentgelt liegt zwischen 450,01 und 850,00 Euro im Monat. Für 450,01 Euro bekommst Du eine Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung, die Dir dadurch das Recht auf eine Rehabilitation und die Erwerbsminderungsrente einräumt.
Lebenslanges Lernen: Wie sollte ich mich Weiterbilden?
Lebenslanges Lernen ist für Freelancer zumeist dringend notwendig. Wer qualifiziert ist, bekommt mehr Aufträge. Ob die Weiterbildung durch Kurse, Internetrecherche oder Learning bei Doing erfolgt, hängt von der Tätigkeit und der Persönlichkeit ab – ein Nachweis kann in der Regel nur helfen. Ein nicht zu unterschätzender Wissensaustausch findet bei Veranstaltungen, wie z.B. dem Treffen der Digitalen Nomaden, statt oder durch die reine Projektmitarbeit. Nicht umsonst werden Freelancer oft als hochqualifizierte Personen mit Expertenwissen bezeichnet.
Fazit
Freelancer ist für Dich ein Traumberuf? Das kann gut sein, denn Steuer, Altersvorsorge und Versicherung(en) sollten kein Hindernis sein und werden oft in Ihrer Komplexität überbewertet. Denke trotzdem daran, neben der zündenden Geschäftsidee müssen einige Dinge, wie die Steuerfrage, die Altersvorsorge, die Krankenversicherung und die eigene Weiterbildung vorab gecheckt werden. Plane ausreichend Zeit ein um die regelmäßig anfallenden Dinge wie Steuererklärung, Versicherungszahlungen, Rechnungstellung oder Buchführung zu erledigen. Lass Dich aber nicht abschrecken – unterm Strich kannst Du als Freelancer sehr erfolgreich sein.
Weiter geht’s mit dem 4ten Teil: Freelancer in der IT-Branche: Gehalt und Perspektiven – Teil 4