Unter welchen Voraussetzungen darf ein Angestellter auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses seinem bisherigen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen?
Unmittelbar mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet die Pflicht des Arbeitnehmers, nicht mit seinem bisherigen Arbeitgeber in Konkurrenz stehen zu dürfen. Der Arbeitnehmer kann deshalb in der Regel sofort bei einem Wettbewerber einen Job annehmen oder sich in derselben Branche selbstständig machen.
Wie kann man ein Wettbewerbsverbot umgehen?
Wenn Sie sich mit Ihrem alten Arbeitgeber einig sind, dann können Sie durch eine entsprechende Vereinbarung aufheben. Außerdem hat der Arbeitgeber die Möglichkeit einseitig auf das Wettbewerbsverbot durch schriftliche Erklärung Ihnen gegenüber vor Beendigung Ihres Anstellungsverhältnisses zu verzichten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein damit das vertragliche Wettbewerbsverbot rechtsgültig ist?
Voraussetzung für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist die Vereinbarung einer sog. Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen (vgl. § 74 Abs. 2 HGB).
Wann ist ein konkurrenzverbot gültig?
Das Gesetz sieht eine Maximaldauer des Konkurrenzverbotes von drei Jahren vor. Beim Kundenschutz wird in der Rechtspraxis in der Regel von einer Dauer von sechs Monaten ausgegangen. Der Richter kann ein übermässiges (unangemessenes) Konkurrenzverbot zeitlich, örtlich und gegenständlich herabsetzen.
Wie lange gilt ein Wettbewerbsverbot?
Das Wettbewerbsverbot soll länger als die maximal zulässige Zeit von zwei Jahren gelten (§ 74a Abs. 1 Satz 3 HGB). Das Wettbewerbsverbot dient keinem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers (§ 74a Abs. 1 Satz 1 HGB).
Was gilt als Konkurrenzunternehmen?
Um eine Konkurrenztätigkeit handelt es sich immer dann, wenn der Arbeitnehmer in seiner Freizeit innerhalb des Geschäftszweiges des Arbeitgebers aktiv ist. Allerdings gilt das Wettbewerbsverbot nur dann, wenn sich die Aktivität maßgeblich auf den Erfolg des Konkurrenzunternehmens auswirkt.
Kann ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber in der Freizeit Konkurrenz machen?
Ein Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Für die Zeit während des Arbeitsverhältnisses darf er folglich keine Geschäfte im gleichen Tätigkeitsbereich wie der Arbeitgeber machen, weder auf eigene Rechnung, noch für andere Personen.
Unter welchen 4 Voraussetzungen ist ein Konkurrenzverbot verbindlich?
Das Konkurrenzverbot muss schriftlich vereinbart worden sein. Es muss vom Arbeitnehmer handschriftlich unterzeichnet sein, z.B im Arbeitsvertrag enthalten sein. Der Arbeitnehmer muss beim (ehemaligen) Arbeitgeber Einblick in den Kundenkreis oder die Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis erhalten haben.