Wann A1-Bescheinigung notwendig?
Arbeitnehmer*innen, verbeamtete Personen und Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind.
Wie lange kann eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden?
Wie lange gilt die A1-Bescheinigung und für welche Dauer kann sie ausgestellt werden? Die A1-Bescheinigung gilt grundsätzlich für die Dauer des Einsatzes im Ausland, maximal für den Zeitraum von 24 Monaten.
Wer braucht eine Entsendebescheinigung?
Gesetzlich krankenversichert: bei der Krankenkasse. Berufsständische Versorgung: bei dem Spitzenverband der berufsständischen Versorgungswerke. Mitglieder der privaten Krankenversicherung: beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Wer in mehreren EU-Staaten tätig ist, stellt den Antrag beim GKV-Spitzenverband.
Wann ist es eine Entsendung?
Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet.
Was passiert ohne A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass während einer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. Liegt sie nicht vor, kann das dazu führen, dass der Arbeitnehmer die Arbeit sofort niederlegen muss, keinen Zutritt zu einem Gelände erhält oder dass Bußgelder fällig werden.
Was ist ein A1 Certificate?
Die A1-Bescheinigung (certificate of coverage) gilt als Beweis, dass Sie in den Niederlanden versichert bleiben. Sie können diese Bescheinigung nur dann bekommen, wenn Sie in einem Land der EU (Europäischen Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Vertragsstaat arbeiten.
Für wen gilt A1-Bescheinigung?
Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Wie lange kann eine Entsendung dauern?
Wie lange darf eine Entsendung maximal dauern, damit weiter deutsches Recht gilt? In Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz liegt die maximale Gültigkeit einer A1-Bescheinigung bei 24 Monaten, in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen kommt es auf das Abkommen an.