Wann Anspruch auf Verwaltungsakt?

Wann Anspruch auf Verwaltungsakt?

Nach der Legaldefinition des § 35 Satz 1 VwVfG ist Verwaltungsakt „jede Verfügung, Ent- scheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfal- les auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist”.

Warum ist eine Rechtsgrundlage erforderlich?

Unter den Rechtsgrundlagen eines Rechtsgebiets versteht man die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, durch welche die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander oder zum Staat geregelt sind. Rechtsgrundlagen geben Aufschluss über Gebote und Verbote.

Was heißt Ermächtigungsgrundlage?

Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die der Verwaltung bzw. Justiz den Eingriff in ein Grundrecht erlaubt.

Wann Rechtsgrundlage und Ermächtigungsgrundlage?

3. „Rechtsgrundlage“ bezeichnet allgemeiner die Norm oder die Normen, welche das Handeln steuern, dessen Rechtsgrundlage sie sind. Die Funktion einer Ermächtigung zum Rechtseingriff ist mit „Rechtsgrundlage“ nicht notwendig bezeichnet.

Wann Anspruch auf Ermessensfehlerfreie Entscheidung?

– Ein Anspruch besteht nur dann, wenn bei Vorliegen der Voraussetzungen der Anspruchsnorm der begehrte VA von der Behörde erlassen werden muss (also bei gebundener Verwaltung). nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde, nicht auf den VA selbst (Ausnahme: Ermessensreduzierung auf Null).

Wann ist eine Anfechtungsklage begründet?

Die Anfechtungsklage ist begründet, soweit der Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid erhalten hat (§ 79 I Nr. 1 VwGO), rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, § 113 I 1 VwGO.

Ist zum Erlass eines formellen Gesetzes eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich?

Gesetze im formellen Sinn werden vom parlamentarischen Gesetzgeber in dem in der Verfassung dafür vorgesehenen Verfahren (Artikel 76 bis 82 Grundgesetz) beschlossen. Wichtig: Inhalt, Ausmaß und Zweck der erteilten Ermächtigung müssen im förmlichen Gesetz hinreichend bestimmt sein.

Kann eine Rechtsverordnung Ermächtigungsgrundlage sein?

Nicht nur formelle Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen können die rechtliche Grundlage für den Erlass eines Verwaltungsakts sein. …

Können Rechtsverordnungen Ermächtigungsgrundlage sein?

Der Erlass von Rechtsverordnungen wird gemäß Art. 80 GG sowie Art. 82 GG geregelt und bedarf der Einhaltung verschiedener Vorschriften. Ermächtigungsgrundlage ist als „Vorbehalt eines Gesetzes zu verstehen, welches die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt und begrenzt.

Wann Versagungsgegenklage?

Die Versagungsgegenklage ist dann statthaft, wenn die Behörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des ablehnenden Bescheids, wenn dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist.

Wann Feststellungsklage?

Die Feststellungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines VA (§ 35 S. 1 VwVfG) begehrt, § 43 I VwGO. a. Eine Ausnahme besteht im jedoch im Falle einer Nichtigkeitsfeststellungsklage, § 43 II 2 VwGO.

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