Wann arbeitet das RKI?

Wann arbeitet das RKI?

Die wichtigsten Arbeitsbereiche des Robert Koch-Instituts sind die Bekämpfung von Infektionskrankheiten und die Analyse langfristiger gesundheitlicher Trends in der Bevölkerung. Im Hinblick auf das Erkennen neuer gesundheitlicher Risiken nimmt das RKI eine „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr.

Wo RKI?

Am 1. Juli nimmt das „Königlich Preußische Institut für Infektionskrankheiten“ seine Arbeit auf – in einem umgebauten Wohnhaus in der Schumannstraße in Berlin-Mitte. Robert Koch leitet das Institut bis 1904. Umzug in einen Neubau am Nordufer in Berlin-Wedding, bis heute Hauptsitz des RKI.

Was wird durch das RKI regelmäßig veröffentlicht?

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Ergebnisse, Periodika und Informationen zu den Themen Gesundheitsberichterstattung, Infektionskrankheiten und Infektionsschutz. Vieles ist über die Internetseite des RKI und den Publikationsserver (http://edoc.rki.de/) verfügbar.

Wer leitet das Robert Koch Institut?

Das Robert Koch-Institut wird seit dem 1. März 2015 von seinem Präsidenten Professor Dr. Lothar H. Wieler geleitet.

Wann veröffentlicht RKI zahlen?

Die Daten werden am RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert. Durch die Dateneingabe und Datenübermittlung entsteht von dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls bis zur Veröffentlichung durch das RKI ein Zeitverzug, sodass es Abweichungen hinsichtlich der Fallzahlen zu anderen Quellen geben kann.

Wann veröffentlicht RKI Risikogebiete?

Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete ist entfallen.Das Entfallen der Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete bedeutet nicht, dass für diese Gebiete kein Risiko mehr besteht.

Wie erreiche ich das RKI?

Sie erreichen die RKI -Pressestelle telefonisch über 030 18754 2562, -2239, oder -2286.

Wann aktualisiert das RKI die Risikogebiete?

Neue Risikogebiete erscheinen jeweils am Tag des Inkrafttretens um 0:00 Uhr in der digitalen Einreiseanmeldung. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.

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