Wann Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren Österreich?
Meldepflicht der Arbeitnehmerin Die Arbeitnehmerin hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mitzuteilen. Ebenso hat die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber von einem vorzeitigen Ende der Schwangerschaft zu verständigen.
Wo muss ein Arbeitgeber eine schwangere melden?
Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz -MuSchG).
Wie lange zahlt der Arbeitgeber Wenn man schwanger ist?
Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt bekommen Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.
Wer zahlt während des Mutterschutzes?
Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro. Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.
Wie viel Geld bekommt man wenn man schwanger ist?
Anspruch auf Mutterschaftsgeld Berechnet wird es auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettolohns der letzten drei Monate. Allerdings wird diese Lohnersatzleistung auf 13 Euro je Kalendertag begrenzt. Monatlich bekommen die Frauen also höchstens 390 Euro.
Ist Arbeitgeber verpflichtet Mutterschaftsgeld zu zahlen?
Ihr Arbeitgeber ist zur Leistung des Zuschusses verpflichtet, wenn Ihr durchschnittlicher kalendertäglicher Nettolohn vor Beginn der Mutterschutzfristen höher ist als 13 Euro. Also ab einem monatlichen Nettolohn von 390 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss zu Ihrem Mutterschaftsgeld gilt als Arbeitsentgelt oder Lohnersatz.