Wann begann die Migration in Deutschland?
Geschichte der Zuwanderung nach Deutschland nach 1950. Aufgrund des rasanten Wirtschaftswachstums kam es Mitte der 1950er-Jahre zu einem Arbeitskräftemangel. Die Bundesrepublik begann im Ausland Arbeitskräfte anzuwerben.
Wie lange gibt es schon Migration?
Von globaler Migration kann in größerem Umfang seit dem Beginn der weltweiten politisch-territorialen, wirtschaftlichen und kulturellen Expansion Europas im 15. Jahrhundert gesprochen werden. Die Abwanderung von Europäern in andere Teile der Welt blieb vom 16. bis in das frühe 19.
Welche politischen Regelungen zur Migration gibt es in Deutschland?
Neben dem Grundrecht auf Asyl gemäß Artikel 16a Grundgesetz gibt es gemäß den Vorschriften der Qualifikations-Richtlinie, des AsylG und des AufenthG drei weitere Schutzformen: Flüchtlingsschutz gemäß § 3 AsylG , subsidiären Schutz gemäß § 4 AsylG und Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG .
Wann begann die Arbeitsmigration?
Der große Schub begann etwa 1960, dem ersten Jahr der Vollbeschäftigung, als diese Gastarbeiterquote bei 1,5 Prozent lag; sie erreichte 10,3 Prozent im September 1971. Im September 1964 wurde der Portugiese Armando Rodrigues de Sá als millionster Gastarbeiter der BRD geehrt.
Welche Regelungen oder Abkommen steuerten die Zuwanderung?
Das Zuwanderungsgesetz von 2005 Die Einreise und der Aufenthalt von „Ausländerinnen“ und „Ausländern“ ist in Deutschland durch das „Zuwanderungsgesetz“ geregelt. Das Gesetz trat 2005 in Kraft und hat zwei zentrale Bestandteile: das Aufenthaltsgesetz und das EU-Freizügigkeitsgesetz.
Wie ist die Zuwanderung in Deutschland geregelt?
Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes enthält das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU). Dieses regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern, also von Personen, welche die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaats besitzen, und ihren Familienangehörigen neu.