Wann beginnt die Arbeitszeit im Aussendienst?

Wann beginnt die Arbeitszeit im Außendienst?

In seinem Urteil vom 14.12.2018 führt das LAG Düsseldorf (10 Sa 193/18) aus, dass im Außendienst grundsätzlich die Fahrt von zu Hause zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück von der ersten bis zur letzten Minute vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellt.

Ist die Rückfahrt von der Baustelle Arbeitszeit?

In solchen Fällen gelten die Wegezeiten als Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG im arbeitsschutzrechtlichen Sinne. Ihr kommt von der Baustelle zurück und müsst noch in der Firma Vorbereitungen für morgen treffen, dann zählt das natürlich auch zur Arbeitszeit und muss voll vergütet werden. Inklusive der Rückfahrt.

Wann beginnt Arbeitszeit Paragraph?

§ 2 Begriffsbestimmungen. (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

Wie soll die Anwesenheitsprämie helfen?

Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern.

Was soll die Anwesenheitsprämie dienen?

1 Zweck. Die Anwesenheitsprämie soll dazu dienen, die Fehlzeiten im Betrieb zu reduzieren. Durch die Anwesenheitsprämie, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zugesagt hat, wird versucht, die Grundsätze von Lohn ohne Arbeit zugunsten des Arbeitgebers zu ändern.

Ist die physische Anwesenheit verboten?

Das gilt auch für Unis in Bundesländern, in denen die Anwesenheitspflicht prinzipiell verboten ist, wie z.B. an der Uni Kiel. Die physische Anwesenheit ist quasi essenziell für das Erreichen des Qualifikationsziels. Oftmals sind auch bestimmte Fachbereiche aufgrund der Lehrinhalte und -methoden eher betroffen.

Sind Vorlesungen von der Anwesenheitspflicht ausgenommen?

In der Regel sind Vorlesungen als Lehrveranstaltungen von der Anwesenheitspflicht ausgenommen. Hier herrscht weitestgehend die im Hochschulrahmengesetz festgeschriebene „akademische Freiheit“. Aber wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel! Auch für Seminare gelten Einschränkungen hinsichtlich der Pflicht zur Anwesenheit.

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