Wann bekomme ich ein Wiener Wohn-Ticket?
Wer alle Grundvoraussetzungen und mindestens einen Wohnbedarfsgrund erfüllt, kann ein Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf – und somit eine Gemeindewohnung – beantragen.
Was ist das Vormerkschein?
Der Vormerkschein von Wiener Wohnen soll es Personen, die schon länger in Wien leben, erleichtern, eine Wohnung in der Stadt zu finden. Zum 1. Juli 2015 wurde der Schein durch das Wiener Wohn-Ticket ersetzt. Bestehende Scheine behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Wer bekommt ein Wohnticket?
Wenn Sie noch jünger als 30 Jahre sind und über keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus (Hauptmietvertrag/Eigentum) verfügen und seit über zehn Jahren bei Ihren Eltern leben, gibt es für Sie die Möglichkeit ein Wiener Wohnticket (mit begründetem Wohnbedarf) zu erhalten.
Wie lange ist das Wiener Wohnticket gültig?
Personen, die seit langem in Wien wohnen, können um bis zu neun Monate in der Reihung der Angebotslegung vorrücken. So werden für jeweils volle fünf Jahre Lebensmittelpunkt in Wien drei Monate „gutgeschrieben“. Maximal werden 15 Jahre berücksichtigt, also neun Monate gutgeschrieben.
Wer bekommt Wiener Wohn-Ticket?
Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf
- Mindestalter 17 Jahre.
- Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse (ohne Nebenwohnsitz)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt.
Wie lange dauert es bis man eine Gemeindewohnung bekommt?
In der Regel sind Gemeindewohnungen nichts für Kurzentschlossene, als Vorlaufzeit sollte man mit zumindest eineinhalb Jahren rechnen. Natürlich hängt die Zeit bis zum ersten Angebot immer stark von den Wunschkriterien ab, die man an eine Wohnung stellt.
Wie läuft eine Direktvergabe ab?
Sie haben als MieterIn die Möglichkeit Ihre Wohnung direkt durch eine persönliche Auswahl an Ihre/n NachmieterIn weiterzugeben. Die Person, die Ihre Wohnung übernimmt, muss nicht mit Ihnen verwandt sein. Sie benötigt aber einen gültigen Vormerkschein oder ein Wiener Wohn-Ticket.
Wann hat man Anspruch auf eine Gemeindewohnung?
Die Grundvoraussetzungen dafür sind: die Vollendung des 17. Lebensjahres, ein zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an einer aktuellen Wiener Adresse, die österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt), sowie die Unterschreitung der bestehenden Einkommensgrenze.
Wie funktioniert das Wiener Wohnticket?
Wiener Wohn-Ticket Einheitliche Richtlinien machen es für Sie einfacher eine geförderte Wohnung oder Gemeindewohnung zu finden. Das Angebot umfasst alle Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden – von SMART-Wohnungen über gefördert sanierte Wohnungen bis zur Gemeindewohnung.
Wer hat Anspruch auf eine Smart Wohnung?
Bei SMART-Wohnungen steht eine hohe Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig sehr günstigen Eigenmitteln und Mieten im Vordergrund….Grundvoraussetzungen
- Mindestalter 17 Jahre.
- Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse (ohne Nebenwohnsitz)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt.
Was braucht man für Wiener Wohnen Anmeldung?
Geburtsurkunde. Aktueller Einkommensnachweis. Mietvertrag, Nutzungsvertrag bzw. Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Monate) der derzeitigen Wohnung (außer von Gemeindewohnungen)
Wann kann ich eine Gemeindewohnung übernehmen?
Welche Voraussetzung müssen Sie erfüllen, um eine Wohnung übernehmen zu können? Wenn Sie als Lebensgefährtin oder Lebensgefährte die Wohnung übernehmen wollen, müssen Sie mindestens drei Jahre lang die Wohnung gemeinsam mit der ehemaligen Hauptmieterin bzw. mit dem ehemaligen Hauptmieter bewohnt haben.