Wann bekommt man Abfindung bei Aufhebungsvertrag?
„Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Dabei soll die Abfindung den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit einhergehenden Verdienstausfall entschädigen.
Welche Nachteile bei Aufhebungsvertrag?
Nachteile eines Aufhebungsvertrags Es findet keine Anhörung durch den Betriebsrat statt. Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere oder Schwerbehinderte gilt nicht. Du riskierst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn Du den Aufhebungsvertrag unterzeichnest.
Was kann ich bei Aufhebungsvertrag verlangen?
Folgende können angegeben werden, wenn Sie Ihren Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten:
- Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle.
- Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber.
- Drohender Kündigung zuvorkommen.
- Umzug in eine andere Stadt.
- etc.
Wann kann man eine Abfindung bekommen?
Die einzige gesetzliche Regelung findet sich in § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet.
Wer hat Anspruch auf Abfindung?
Es ist zwar gängige Praxis, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern bei Kündigungen Abfindungen zahlen, ein genereller gesetzlicher Anspruch darauf existiert aber nicht. In den meisten Fällen wird die Abfindung vom Arbeitgeber freiwillig oder nach gerichtlicher Entscheidung gezahlt.
Was darf nicht im Aufhebungsvertrag stehen?
Weder darf der Arbeitgeber Sie zum Aufhebungsvertrag zwingen, noch Sie „überrumpeln“ (BAG-Urteil, Az. 2 AZR 412/91). Bedeutet: Vor der Unterzeichnung haben Sie mindestens drei Tage Bedenkzeit. Ebenfalls unzulässig: Eine Kündigung wegen Betriebsübergang.
Was muss ich tun um eine Abfindung zu bekommen?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, mag Ihr Arbeitgeber Ihnen auch noch so übel mitgespielt haben. Wenn Sie eine Abfindung wollen, muss Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden wollen. Da er keinen Kündigungsgrund hat, kann er Ihnen aber nicht ohne weiteres kündigen.