Wann bekommt man Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Wann bekommt man Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Wenn sich Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht einig darüber sind, wo das Kind leben soll, wird trotz des gemeinsamen Sorgerechts über ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden. Vor allem, wenn es darum geht, dass ein Elternteil mit dem Kind in einer anderen Stadt oder im Ausland leben möchte.

Wann kann der Vater der Mutter das Kind wegnehmen?

Eltern haben trotzdem nach einer Trennung durch § 1671 BGB das Recht, dem Partner durch einen Antrag beim Familiengericht das Sorgerecht entziehen zu lassen. Dafür muss aber das Kindeswohl durch die neuen familiären Umstände gefährdet sein und die Übertragung des Sorgerechts im Sinne des Kindes sein.

Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, muss dies entweder beim Familiengericht am Wohnort des Kindes beantragt oder eingeklagt werden. Dies erfolgt gemäß § 1671 Abs. 1 2. über einen Antrag bei Gericht, wobei keine Anwaltspflicht besteht.

Hat man automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschreibt das Recht von Eltern, den Wohnort eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Für Eltern, die verheiratet sind oder ledige Eltern, die die gemeinsame Sorge für ihr Kind erklärt haben, besteht automatisch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ergibt sich aus § 1631 BGB und ist Teil des Sorgerechts. Es ist das Recht, zu bestimmen, wo sich das Kind räumlich aufhält. Üblicherweise wird es nach einer Scheidung von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt. Vorrangig ist dabei das Kindeswohl.

Kann man das Kind der Mutter wegnehmen?

Das Familiengericht entscheidet Dazu gehören unter anderem die Unterbringung, die finanzielle Situation und das Umfeld, in dem es aufwächst. Der Entzug des Sorgerechts ist entsprechend § 1666 BGB allerdings die letzte Maßnahme, die das Familiengericht ergreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

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