Wann bekommt man bei Scheidung Prozesskostenhilfe?

Wann bekommt man bei Scheidung Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn das beabsichtigte Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Aussicht auf Erfolg hat, also die Voraussetzungen einer Scheidung vorliegen.

Bei welchem Einkommen Prozesskostenhilfe?

Die Grundlage, auf der die Einkommensverhältnisse Berücksichtigung finden, bildet § 115 ZPO. Prozesskostenhilfe wird immer dann ohne Eigenleistung gewährt, wenn das einzusetzende Vermögen weniger als 20 Euro beträgt.

Wie wird Prozesskostenhilfe berechnet?

Soll bei der Prozesskostenhilfe-Berechnung geprüft werden, ob ein Anspruch auf diese staatliche Unterstützung besteht, gilt das Einkommen des Antragstellers als Grundlage. Hierbei handelt es sich um das Bruttoeinkommen – also den Wert, von dem noch keinerlei Steuern und weitere Abzüge abgegangen sind.

Was ist Vkh?

Die Verfahrenskostenhilfe (VKH) gibt die Möglichkeit, in Verfahren nach dem FamFG wie z.B. bei einer Scheidung, einem Beteiligten aufgrund geringem Einkommens oder hohen monatlichen Belastungen von den Verfahrenskosten (Anwalt und Gericht) zu befreien oder diese in Raten zu zahlen.

Wer zahlt die verfahrenskostenhilfe?

Verfahrenskostenhilfe gibt es nur auf Antrag. Bewilligt das Gericht Verfahrenskostenhilfe, braucht die Partei die Gerichtsgebühren und die Gebühren für den eigenen Anwalt je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen überhaupt nicht zu zahlen oder nur in 48 monatlichen Raten.

Was ist ein Vkh Antrag?

Wer Verfahrenskostenhilfe (VKH) für ein familienrechtliches Verfahren gegen den anderen Ehegatten beantragt, muss hinnehmen, dass das Familiengericht seine Angaben zu Einkommen und Vermögen dem anderen Ehegatten zur Überprüfung zusendet, selbst wenn es in dem Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche …

Welche Unterlagen braucht man für Prozesskostenhilfe?

Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide) Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.) Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Lebensversicherung etc.) Personalausweis oder Reisepass.

Was bedeutet PKH Formular?

Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. §§ 114 ff. ZPO bedürftigen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. erforderlichen eigenen Anwaltskosten für den Prozess aufzubringen.

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