Wann bekommt man Daueraufenthalt EU?
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel , der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten Sie, wenn: Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland rechtmäßig gelebt haben.
Was braucht man für anmeldebescheinigung?
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich:
- Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers oder ein Nachweis der Selbstständigkeit ( z.B. Dienstvertrag, Steuernummer, Auszug aus dem Gewerberegister) oder.
Wie lange wartet man auf eine anmeldebescheinigung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Frist von sechs Monaten.
Wer benötigt eine anmeldebescheinigung?
Personen mit EWR – und Schweizer Staatsangehörigkeit, die sich länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten (Haupt- oder Nebenwohnsitz), müssen innerhalb von 4 Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen. In diesem Fall gilt die aufrechte Meldung als Anmeldebescheinigung.
Was bedeutet anmeldebescheinigung?
Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR -Bürgerinnen/ EWR -Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen. Der Antrag muss binnen vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden.
Was ist EWR Bescheinigung?
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR und im Inland niedergelassene Gesellschaften, die Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR erbringen oder sich dort niederlassen wollen, benötigen dazu eine EWR -Bescheinigung.
Wer braucht Bescheinigung EU EWR?
Wann muss die Bescheinigung EU/EWR abgegeben werden? Die Bescheinigung EU/EWR ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG oder die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen nach § 1a EStG beantragt wird.