Wann bekommt man die osterreichische Staatsburgerschaft?

Wann bekommt man die österreichische Staatsbürgerschaft?

Ehegattinnen und Ehegatten österreichischer Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen erhalten nach einem mindestens sechsjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich sowie fünf Jahren aufrechter Ehe bei gemeinsamer Haushaltsführung die Staatsbürgerschaft durch Verleihung.

Wer hat Recht auf österreichische Staatsbürgerschaft?

sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt sofern, eine fünfjährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder. der Besitz einer EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder. der Antragsteller in Österreich geboren wurde oder.

Was braucht man um die österreichische Staatsbürgerschaft?

Die wichtigsten erforderlichen Unterlagen:

  • Personenstandsurkunden (wie Geburts- und Heiratsurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweis über Namensänderung.
  • gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades.
  • Nachweis über früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (wie Heimatschein, Auszug aus der Heimatrolle)

Wie lange dauert eine japanische Staatsbürgerschaft beantragen?

Personen, die die japanische Staatsbürgerschaft beantragen wollen, sollten wissen, dass dieses Prozedere viel Zeit in Anspruch nehmen kann und zwar bis zu einem Jahr oder mehr. Du musst fünf Jahre in Japan gelebt haben, bevor du überhaupt mit dem formalen Beantragungsvorgang beginnen kannst.

Ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich?

Nach der Grundkonzeption dieses Gesetzes ist die doppelte Staatsangehörigkeit, die das Gesetz als Mehrstaatigkeit bezeichnet, daher möglich, aber nicht als Regelfall vorgesehen. Ein genereller Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) besteht nicht.

Warum besteht ein Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft?

Ein genereller Anspruch auf doppelte Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit) besteht nicht. Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG).

Wann geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?

Zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr muss der Betroffene erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte. Grundsätzlich geht dann eine der beiden Staatsangehörigkeiten verloren (§ 29 StAG).

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