Wann besteht der Verdacht einer Straftat?
Verdacht bzw. Tatverdacht ist ein Begriff aus dem deutschen Strafverfahrensrecht und bedeutet, dass Strafverfolgungsorgane aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte (Indizien) und nach kriminalistischer Erfahrung es für möglich halten, dass eine Straftat begangen worden ist.
Was heißt tatverdächtig?
Tatverdächtiger (siehe auch Verdächtiger) ist derjenige, der objektiv der Beteiligung an einer Straftat verdächtig ist. Das ist jede Person, gegen die ein Anfangsverdacht einer Straftat von Seite der Ermittlungsbehörden besteht. Dieser Begriff ist abzugrenzen von dem Begriff des Beschuldigten.
Wann liegt ein begründeter Verdacht vor?
Dieser konkrete Tatverdacht liegt vor, wenn ein auf bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht besteht, dass von einem Täter eine der in § 111 oder § 100a StPO aufgeführten Katalogtaten begangen wurde (u.a. Bildung krimineller Vereinigungen, Volksverhetzung, Geldfälschung, schwerer sexueller Missbrauch usw.).
Wann ist eine Straftat nicht verfolgbar?
Verfolgbar ist eine Straftat nur dann, wenn keine erkennbaren Verfolgungshindernisse (z.B. „Taten“ eines – schuldunfähigen – Kindes) vorliegen. Ein Anfangsverdacht kann sich beispielsweise aus Strafanzeigen ergeben, aber auch aus amtlich bzw. Dies ist vor allem bei schweren Straftaten der Fall.
Was bedeutet dringend verdächtig?
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse eine hohe bzw. große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Bloße Vermutungen darüber, dass jemand Täter oder Teilnehmer an der Straftat war, genügen hierfür nicht.
Kann man auf Verdacht verurteilt werden?
Bestimmte Maßnahmen im Strafverfahren dürfen erst dann eingeleitet werden, wenn dringender Tatverdacht besteht. Der klassische Fall ist der Haftbefehl für die Untersuchungshaft nach § 112 Absatz 2 StPO. Neben dem dringenden Verdacht muss außerdem ein Haftgrund vorliegen.