Wann besteht eine Lebenspartnerschaft?
Entscheiden sich zwei Personen dazu, ihr Leben zusammen zu verbringen, so wird diese Verbindung als „Lebensgemeinschaft“ bezeichnet. Eine solche Lebensgemeinschaft kann zwischen gleichgeschlechtlichen als auch zwischen verschieden geschlechtlichen Personen geschlossen werden.
Was zählt als Lebensgefährte?
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig per- sönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, mit- einander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner).
Sind sie nicht mit ihrer Partnerin verheiratet?
Sind Sie nicht mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin verheiratet, haben Sie gesetzlich nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Ehepaar. Rechtlich stehen Sie sich wie fremde Personen gegenüber. Allein die Tatsache, dass Sie miteinander leben und zusammenwohnen, begründet noch keine der Ehe gleichgestellte Gemeinschaft.
Ist die Mutter noch verheiratet mit einem anderen Menschen?
Ist die Mutter allerdings noch mit einem anderen Menschen verheiratet, können Sie Ihre rechtliche Vaterschaft nicht anerkennen und auch keine Sorgeerklärung abgeben, solange die Mutter verheiratet ist und damit der Ehepartner als rechtlicher Vater gilt.
Ist das Leben endlich verheiratet oder nicht?
Das Leben ist endlich, egal ob verheiratet oder nicht. Geht ein Ehepartner, steht dem anderem per Gesetz die sogenannte Witwenrente zu. Lebensgemeinschaften haben darauf keinen Anspruch. Genau dieser Fakt ist das größte Sorgenkind von Unverheirateten.
Sind sie nicht verheiratetes Paar ohne Trauschein?
Leben Sie als nicht verheiratetes Paar ohne Trauschein zusammen, sind Sie rechtlich betrachtet Fremde. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht ergibt sich erst dann, wenn Sie ein gemeinsames Kind haben.