Wann besteht keine Gurtpflicht?
Fährt man mit geringer Geschwindigkeiten, befreit das Fahrer und Insassen grundsätzlich nicht von der Anschnallpflicht – eine Fahrt in Schrittgeschwindigkeit allerdings schon. Außerdem besteht bei Fahrten auf Privatgelände, auf Parkplätzen oder beim Rückwärtsfahren keine Anschnallpflicht.
Warum gibt es die Gurtpflicht?
Und das obwohl die Anschnallpflicht zwecks der Verkehrssicherheit eingeführt wurde, also eine Präventivmaßnahme darstellte, dass die Auswirkungen bei einem Unfall nicht so krass wie ohne Sicherheitsgurt ausfallen. Erst seit 1979 gilt die Anschnallpflicht hinten im Auto beziehungsweise für alle Mitfahrer.
Warum herrscht in Oldtimern keine Anschnallpflicht?
Anschnallpflicht in Oldtimern Oldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO). Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.
Was kostet nicht angurten?
Nimmt ein Pkw-Fahrer mit dem Auto am Verkehr teil, ohne den Gurt anzulegen, hat dieser mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro zu rechnen. Werden Kinder unangeschnallt und somit ohne eine “vorschriftsmäßige Sicherung” im Auto transportiert, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 30 Euro vor.
Was kostet ohne Gurt?
Folgende Bußgelder sind möglich. Das Missachten der Gurtpflicht wird laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 30 Euro sanktioniert. Wer sich nicht anschnallt, wird dementsprechend zur Kasse gebeten.
Wer kann gegen die Gurtpflicht verstoßen?
Grundsätzlich gilt, dass jede erwachsene Person selbstverantwortlich ist und demnach mit Sanktionen rechnen muss. Allerdings haftet der Fahrer für Verstößen gegen die Anschnallpflicht bei Kindern oder Menschen, bei denen diese Eigenverantwortung entfällt.