Wann besteht offenbarungspflicht?
Eine derartige Offenbarungspflicht besteht nur, wenn die fraglichen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der Arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder aus anderen Gründen für den Arbeitsplatz von ausschlAGGebender Bedeutung sind.
Was muss der Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch offenbaren?
Der Arbeitnehmer ist nur verpflichtet, für die Einstellung erhebliche Tatsachen zu offenbaren, nach denen der Arbeitgeber auch hätte fragen dürfen. Es gibt jedoch nicht im umgekehrten Fall eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers immer schon dann, wenn ein Fragerecht besteht.
Welcher Grundsatz gilt für das Fragerecht des Arbeitgebers vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses?
Dem Arbeitgeber steht ein Fragerecht nur insoweit zu, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schützenswertes Interesse an der Beantwortung seiner Frage betreffend das Arbeitsverhältnis hat. Das Interesse muss so stark sein, dass das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Persönlichkeit zurücktreten muss.
Ist die Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit im Vorstellungsgespräch?
Die Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit ist in der Regel für die auszuübende Tätigkeit unerheblich, womit eine Frage danach unzulässig ist.
Wie wird das Arbeitsverhältnis begründet?
Ein Arbeitsverhältnis wird regelmäßig durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet. Zum Abschluss eines Arbeitsvertrages ist es ausreichend, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig sind, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber arbeiten soll.
Was darf Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch nicht Fragen?
Vorstellungsgespräch: Verbotene Fragen
- Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen.
- Schwangerschaft.
- Kinderwunsch bei Frauen.
- Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung.
- Vorstrafen.
- Polizeiliches Führungszeugnis.
- Vermögensverhältnisse.
- Krankheiten.