Wann Beteiligungsabzug?

Wann Beteiligungsabzug?

Damit der Beteiligungsabzug geltend gemacht werden kann, muss die empfangende Gesellschaft zu mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital, zu mindestens 10% am Gewinn und an den Reserven der anderen Gesellschaft beteiligt sein oder Beteiligungsrechte im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Million halten.

Was ist das Holdingprivileg?

Definition: Steuerliche Befreiung von Beteiligungsgesellschaften zur Vermeidung von Zwei- oder Mehrfachbesteuerung. Holdinggesellschaften zahlen keine Gewinnsteuer auf den Erträgen aus den Beteiligungen (Dividenden). Erträge daraus müssen mindestens zwei Drittel der Aktiven oder Erträge ausmachen. …

Wie hoch ist der Beteiligungsabzug?

Der Beteiligungsabzug wird in Prozenten ausgewiesen und in der Regel auf drei Stellen gerundet. Er beträgt maximal 100 %, d. h. ein Beteiligungsabzug von über 100 % wird auf 100 % abgerundet. Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer, die ohne Beteiligungsabzug geschuldet wäre.

Was ist der Gewinnsteuerwert?

Als Gewinnsteuerwert der Gesamtaktiven gilt die Summe der steuerlich massgebenden Buchwerte der Aktiven ohne Bilanzverlust, nach Abzug der Wertberichtigungen für Verlustrisiken, die mit Aktiven des Umlaufvermögens, insbesondere mit Waren und Debitoren verbunden sind.

Was ist der Nettobeteiligungsertrag?

Die Berechnung des Beteiligungsabzugs geschieht wie folgt: Die qualifizierenden Beteiligungserträge (etwa Dividende) abzüglich des anteiligen Finanzierungsaufwands und des anteiligen Verwaltungsaufwands ergibt die Nettobeteiligungserträge.

Was sind Gestehungskosten Beteiligungen?

Die Gestehungskosten entsprechen dem Erwerbspreis der Beteiligung sowie den Investitionen in die Beteiligung, welche seit dem Erwerb erfolgt sind. Dazu gehören offene und als Gewinn besteuerte verdeckte Kapitaleinlagen sowie offene und verdeckte Sanierungszuschüsse.

Was ist der Gewinnsteuerwert der Aktiven?

Als Gewinnsteuerwert der Gesamtaktiven gilt die Summe der steuerlich massgebenden Buchwerte der Aktiven ohne allfällige Verlustvorträge und nach Abzug der Wertberichtigungen für Verlustrisiken, die mit Aktiven des Umlaufver- mögens, insbesondere mit Waren und Debitoren verbunden sind.

Wie setzt sich das steuerbare Kapital zusammen?

Das steuerbare Eigenkapital von Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen besteht aus dem Reinvermögen, wie es nach den Bestimmungen für die natürlichen Personen berechnet wird (§ 66 Abs. 3 StG). Der Steuersatz für das Eigenkapital richtet sich nach den Bestimmungen für Kapitalgesellschaften.

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