Wann bin ich nicht unfallversichert?
Verbotswidriges Handeln und fahrlässiges Verhalten des Versicherten lassen den Versicherungsschutz nicht entfallen. Auch ein Mitverschulden mindert die Leistungen der Unfallversicherung nicht. Ein Versicherungsfall liegt aber nicht vor, wenn ein Versicherter einen Arbeits- oder Wegeunfall absichtlich herbeigeführt hat.
Ist arbeitszeitbetrug eine Straftat?
Arbeitszeitbetrug stellt eine Pflichtverletzung und Straftat dar. Der Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Selbst ohne konkrete Nachweise kann Ihr Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen. Neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen können auch strafrechtliche Sanktionen drohen.
Bei welchen Arbeitsunfällen besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Kind im Hort plötzlich Nasenbluten bekommt oder ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet.
Wer haftet bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Haftung für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz Der Arbeitgeber ist für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz verantwortlich. In den meisten Fällen wird sich die Behörde an den Arbeitgeber wenden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die regelmäßige Arbeitszeit anzugeben?
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet im Arbeitsvertrag auch die regelmäßige Arbeitszeit anzugeben. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 7 Nachweisgesetz. (1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die
Was ist die Pflicht des Arbeitgebers zu schützen?
Aus dieser Pflicht resultiert auch die Verpflichtung, alles zu unterlassen, was andere Arbeitnehmer gefährden könnte. Aus der Fürsorgepflicht heraus muss der Arbeitgeber die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen. Dem entspricht die Pflicht des Arbeitnehmers, sich und andere nicht unnötig zu gefährden.
Welche Sanktionen stehen dem Arbeitnehmer zur Verfügung?
Kommt der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht oder nicht korrekt nach, stehen dem Arbeitgeber folgende Sanktionen zur Verfügung: Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber grundsätzlich für den Ersatz des Schadens verantwortlich, den er ihm absichtlich oder fahrlässig zufügt (vgl. OR 321e Abs. 1).
Was muss der Arbeitgeber unterlassen?
Im Gegenzug müssen Arbeitnehmer alles unterlassen, was den Arbeitgeber – u. a. wirtschaftlich – schaden könnte. Aus dieser Pflicht resultiert auch die Verpflichtung, alles zu unterlassen, was andere Arbeitnehmer gefährden könnte. Aus der Fürsorgepflicht heraus muss der Arbeitgeber die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen.