Wann bin ich von der Immobilienertragsteuer befreit?
Die Befreiung wegen fünfjährigem durchgehenden Hauptwohnsitz gilt auch dann, wenn der Hauptwohnsitz im übrigen Zeitraum (somit bis zu fünf Jahren) vermietet wurde. Weiters ist Voraussetzung, dass die Veräußerin/der Veräußerer den Hauptwohnsitz aufgibt oder (bei der Fünfjahresfrist) bereits aufgegeben hat.
Wann muss man keine Immobilienertragsteuer zahlen?
eine Immobilie (Wohnung oder Haus mit Grundstück) ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre, oder in den letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Wird der Hauptwohnsitz nun aufgegeben fällt keine Immobilienertragsteuer an.
Was muss ich zahlen wenn ich Wohnung verkaufe?
Seit 1. April 2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien immer der sog Immobilienertragsteuer (= Immo-ESt). Die Besteuerung erfolgt nicht über den regulären Einkommensteuertarif, sondern mit einem Sondersteuersatz. Dieser beträgt 30%.
Ist das Haus oder die Wohnung der Hauptwohnsitz des Verkäufers?
Wenn das zu verkaufende Haus oder die zu verkaufende Wohnung der Hauptwohnsitz des Verkäufers ist und dieser durch den Verkauf aufgegeben wird, ist der Verkauf steuerfrei. Es gibt sehr genaue Regelungen, ab wann etwas als Hauptwohnsitz zählt.
Kann der Verkäufer das Haus oder die Wohnung versteuern?
Aber: Nutzte der Verkäufer das Haus oder die Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken, muss er den Gewinn aus dem Verkauf nicht versteuern – auch wenn er innerhalb der Spekulationsfrist liegt. War die Immobilie jedoch ganz oder teilweise vermietet, fällt die Steuer an.
Ist der Verkauf steuerpflichtig?
In diesem Fall ist der Erlös aus dem Verkauf steuerpflichtig, der Verkauf innerhalb von zehn Jahren erfolgt und der Gewinn höher als 600 Euro ist. Verkäufer zahlen dann die eine Einkommenssteuer, die sogenannte Spekulationssteuer.
Ist der Erlös aus dem Verkauf steuerpflichtig?
Anders sieht es allerdings aus, wenn das Haus oder die Wohnung vermietet oder verpachtet wurde. In diesem Fall ist der Erlös aus dem Verkauf steuerpflichtig, der Verkauf innerhalb von zehn Jahren erfolgt und der Gewinn höher als 600 Euro ist. Verkäufer zahlen dann die eine Einkommenssteuer, die sogenannte Spekulationssteuer.