Wann braucht man eine Vorvermieterbescheinigung?
Der Vermieter darf für seine Immobilie eine Vorvermieterbescheinigung verlangen. Denn er ist im Grunde frei darin, an wen er seine Wohnung oder sein Haus vermietet. Wohnungssuchende sind nicht dazu verpflichtet, eine Bescheinigung vom Vorvermieter einzuholen und sie dem potenziellen Vermieter vorzulegen.
Was ist Vorvermieter?
Neben der SCHUFA-Auskunft und Einkommensnachweisen verlangen viele Vermieter:innen deshalb eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung. Darin attestiert der:die Vorvermieter:in den ehemaligen Mieter:innen, dass diese die Miete stets pünktlich bezahlt haben. Es wird auch belegt, dass das Mietverhältnis einwandfrei war.
Wer muss die Vermieterbescheinigung ausfüllen?
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter spätestens zwei Wochen nach Einzug eine schriftliche Bestätigung mit folgenden Angaben auszustellen: Name und Anschrift des Vermieters. Anschrift/Adresse der entsprechenden vermieteten Wohnung.
Warum müssen Vermieter sich mit der Mieterhöhung einverstanden erklären?
Denn Mieter müssen sich mit der Mieterhöhung einverstanden erklären. Tun sie es nicht, müssen sie ausziehen – so die Theorie. Doch viele Mieter verweigern schlicht eine Reaktion. Dem Vermieter bleibt also nur der Gang vors Gericht, das nun entscheiden muss, ob die Mieterhöhung rechtens war.
Welche Regelungen gelten für Vermieter und Mieter?
Hat das Mietverhältnis begonnen, gelten grundsätzlich genau die gleichen Regelungen für Mieter und Vermieter wie bei einem deutschen Mieter. Der Mieter hat die Miete zu bezahlen und darf die Wohnung vertragsgemäß nutzen.
Was gilt für den eigentlichen Vermieter der Wohnung?
Das gilt zunächst einmal auch für den eigentlichen Eigentümer der Wohnung, den Vermieter. Auch der Vermieter muss also das Einverständnis des Mieters abwarten, wenn er die Wohnung betreten möchte, und kann nicht aus Prinzip Einlass fordern.
Wie tritt der neue Vermieter in das Mietverhältnis ein?
Das bedeutet, tritt der neue Vermieter während der laufenden Abrechnungsperiode in das Mietverhältnis ein, ist er für die Abrechnung des gesamten Jahres verantwortlich, auch für den Zeitraum vor dem Eigentümerwechsel, in dem er noch nicht Eigentümer war.