Wann braucht man einen Gesellschafterbeschluss?
Wann müssen, wann sollten Gesellschafterbeschlüsse herbeigeführt werden? langer Laufzeit, die Aufnahme eines Rechtsstreits oder Unternehmenskäufe sein. Ist sich der Geschäftsführer nicht sicher, ob eine Maßnahme außergewöhnlich ist, hat er im Zweifel einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, § 49 Abs. 2 GmbHG.
Wie sieht ein Gesellschafterbeschluss aus?
Jeder Gesellschafter muss via Einschreiben eingeladen werden. Diese Angaben sollten in einer Einladung zur Gesellschafterversammlung enthalten sein: Name und Firma der einladenden Person (meistens der Geschäftsführer) Zeit und Ort der Versammlung (in der Regel der Ort der Gesellschaft, also die Firma)
Welche gesellschafterbeschlüsse müssen beurkundet werden?
Der satzungsändernde Gesellschafterbeschluss muss zwingend notariell beurkundet werden. Wird ein Gesellschafter von einer dritten Person vertreten, bedarf die Vollmacht nur der Schriftform. Die Vollmacht bedarf weder der öffentlichen Beglaubigung noch einer notariellen Beurkundung.
Wer muss einen Gesellschafterbeschluss unterschreiben?
Ein Gesellschafterbeschluss kommt zustande, wenn alle Gesellschafter schriftlich mit der Beschlussfassung einverstanden sind. Die schriftliche Abstimmung ist dann zulässig, wenn alle Gesellschafter die Schriftlichkeit des Abstimmungsverfahrens billigen.
Sind Gesellschafterversammlungen Pflicht?
Üblicherweise erfolgen die Einladungen in allen Fällen durch den Geschäftsführer. Mindestens einmal im Kalenderjahr muss jedoch eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden. Daran führt kein Weg vorbei, denn diese Pflichtveranstaltung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wann außerordentliche Gesellschafterversammlung?
eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens ein Zehntel des Stammkapitals betragen, können die Einberufung der Gesellschafterversammlung verlangen (§ 50 Abs. 1 GmbHG).