Wann braucht man einen Reisegewerbeschein?
Als Reisegewerbetreibender gilt, wer selbständig oder unselbständig Waren verkauft, Bestellungen entgegennimmt oder ankauft. Auch, wenn er oder sie Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung annimmt, gilt dies als Tätigkeit des Reisegewerbes.
Was darf ich mit einem Reisegewerbeschein?
Die Reisegewerbekarte erlaubt die sofortige Lieferung (Handkauf) und auch die spätere Lieferung, sofern nicht der Lieferant ein stehendes Gewerbe betreibt. Verschiedene Tätigkeiten sind im Reisegewerbe verboten (§ 56 GewO), etwa der Verkauf von Giften, Edelmetallen, Lotterielosen oder Wertpapieren.
Was gilt als Reisegewerbe?
Der Begriff bezieht sich nicht auf eine Branche, sondern auf die Art und Weise, wie eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Typische Beispiele für ein Reisegewerbe sind Straßenhändler auf Wochen- und Flohmärkten, der Wanderzirkus oder „fliegende Händler“, die von Tür zu Tür ziehen, um ihre Ware feilzubieten.
Wie lange dauert es eine Reisegewerbekarte zu bekommen?
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Dauer der Gültigkeit der Reisegewerbekarte und nach dem Umfang und der Art der Tätigkeit. Sie können wählen zwischen einer Reisegewerbekarte mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und einer zeitlich unbefristeten Karte.
Wo kann ich Reisegewerbeschein machen?
Sie alle müssen als Reisegewerbe beim Gewerbeamt einen Reisegewerbeschein beantragen. Zusätzlich zum Reisegewerbeschein müssen Sie sich als Reisegewerbe meist auch noch eine Erlaubnis für den Stand besorgen, den Sie betreiben wollen. Dies ist für das Reisegewerbe dann in der Regel beim Ordnungsamt möglich.
Wo beantragt man einen Reisegewerbeschein?
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Sie ist bei dem Ordnungsamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Reisegewerbekarte ist in der Regel im gesamten Bundesgebiet gültig.
Wer braucht ein Reisegewerbe?
Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne Betriebssitz anderen Waren anbietet, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen entgegennehmen möchte.
Wie bekomme ich eine Reisegewerbekarte?
Wie viel kostet ein Reisegewerbekarte?
Um ein Reisegewerbe anzumelden und den Reisegewerbeschein zu erhalten muss eine Verwaltungsgebühr gezahlt werden. Die Gebühr für den Reisegewerbeschein richtet sich jeweils nach der angestrebten Tätigkeit im Reisegewerbe und kann zwischen 30 € und 400 € betragen.
Wer stellt eine Reisegewerbekarte aus?
Das Gewerbeamt ist Ansprechpartner für den erforderlichen Reisegewerbeschein beim Reisegewerbe. Es gibt auch Reisegewerbe, die keinen Reisegewerbeschein brauchen. Lesen Sie nachfolgend mehr rund um die Selbstständigkeit im Reisegewerbe und den Reisegewerbeschein oder nutzen Sie direkt einen Beispiel-Businessplan.